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Hauptversammlungen

Inhaltsverzeichnis

Was sind Hauptversammlungen?

Hauptversammlungen sind Treffen von Aktionärinnen und Aktionären einer Aktiengesellschaft (AG). In Österreich unterscheidet sich die Bezeichnung der Versammlungen dabei nach der Organisationsform: Aktiengesellschaften rufen zu Hauptversammlungen zusammen, Genossenschaften und GmbHs hingegen versammeln ihre Mitglieder in Generalversammlungen.

Was passiert auf einer Hauptversammlung?

Auf einer Hauptversammlung wird über Neuigkeiten aus der jeweiligen AG informiert. Aktuelle Themen werden diskutiert, wichtige Entscheidungen werden getroffen – etwa über die Verwendung von Gewinnen, die Bestellung von Prüferinnen und Prüfern oder Änderungen in der Satzung. Zudem wählen Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Vertreterinnen und Vertreter auch den Aufsichtsrat.

Wer darf an einer Hauptversammlung teilnehmen?

Teilnehmen dürfen Aktionärinnen und Aktionäre, die an einem bestimmten Tag (Stichtag) Anteile an einer Gesellschaft besitzen. Der Besitz dieser Anteile an einer börsennotierten Aktiengesellschaft wird dabei grundsätzlich durch eine Bestätigung der Bank erbracht, bei der die Aktien hinterlegt sind (Depotbescheinigung).

Was unterscheidet eine ordentliche von einer außerordentlichen Hauptversammlung?

Ordentliche Hauptversammlungen finden in der Regel einmal pro Jahr statt und dienen dazu, über wesentliche Angelegenheiten zu informieren und Entscheidungen zu treffen. Außerordentliche Hauptversammlungen hingegen sind zusätzliche Versammlungen. Sie werden dann einberufen, wenn Angelegenheiten besprochen oder beschlossen werden müssen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung warten können.

Welche Informationen müssen in einer Einladung zur Hauptversammlung enthalten sein?

Einladungen zu Hauptversammlungen müssen den offiziellen Namen der Firma, den Sitz der Gesellschaft sowie Tag, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung der angekündigten Hauptversammlung beinhalten.

Welche Fristen gelten für die Durchführung und Teilnahme an einer Hauptversammlung?

Eine Hauptversammlung muss innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Für die Übermittlung von Bestätigungen und Vollmachten sowie für Ergänzungswünsche oder Einsprüche gegen die Tagesordnung gelten die jeweils in der Einberufung genannten Fristen.

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Auf evi.gv.at finden Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Einladungen zu Hauptversammlungen sowie Generalversammlungen von Genossenschaften in Österreich.

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