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Allgemeines zu evi.gv.at

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet „EVI“?

„EVI“ ist die Abkürzung für die „Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform“ des Bundes. Diese Plattform hat das frühere „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ abgelöst und ist seit dem 1. Juli 2023 unter evi.gv.at erreichbar. Betrieben wird „EVI“ von der Wiener Zeitung GmbH auf Grundlage des WZEVI-Gesetzes.

Warum gibt es evi.gv.at?

Das WZEVI-Gesetz, erlassen am 19. Mai 2023, bestimmt die Wiener Zeitung GmbH als Betreiberin von evi.gv.at. Die Plattform zentralisiert die Verlautbarungen und schafft einen vereinfachten, einheitlichen Zugang zu amtlichen und öffentlichen Bekanntmachungen, wodurch sie als digitales „schwarzes Brett" des Bundes dient.

Was war das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung"?

Das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" erschien bis zum 30. Juni 2023 als Teil der „Wiener Zeitung" und war bis zu diesem Zeitpunkt nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen das zur Veröffentlichung amtlicher Verlautbarungen bestimmte Publikationsmedium der Republik Österreich.

Was bedeuten die Begriffe „Veröffentlichung", „Bekanntmachung" und „Verlautbarung"?

„Verlautbarungen" umfassen Kundmachungen, Bekanntmachungen von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen und sonstige Informationen, die normativen und/oder informativen Charakter haben.

Unter „Veröffentlichung" ist die Verbreitung von Bekanntmachungen, Kundmachungen und Informationen durch ein Medium zu verstehen.

„Bekanntmachungen", „Kundmachungen" und „Informationen" können als der Inhalt dieser Veröffentlichungen verstanden werden.

Warum muss etwas veröffentlicht werden?

Veröffentlichungen sind essenziell für eine funktionierende Marktwirtschaft, da sie Transparenz schaffen und allen Marktteilnehmern gleichen Zugang zu wichtigen Unternehmens- und Regierungsinformationen gewähren. evi.gv.at unterstützt durch die Plattform die Verbreitung authentischer und zugänglicher Informationen, was zu fairen Marktbedingungen und gut informierten Entscheidungen führt.

Welche Informationen müssen auf evi.gv.at veröffentlicht werden?

Seit dem 1. Juli 2023 müssen die in Bundesgesetzen vorgeschriebenen Verlautbarungen, die zuvor in der Wiener Zeitung oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurden, stattdessen auf evi.gv.at erfolgen. Dies ändert den Ort, aber nicht die grundsätzliche Pflicht der Bekanntmachung. Der Inhalt und die verpflichteten Rechtsträger der Bekanntmachungen bestimmen sich weiterhin nach den jeweiligen Bundesgesetzen.

Inwiefern betreffen mich Veröffentlichungen als Bürgerin oder Bürger?

Verlautbarungen sind auch für Privatpersonen wichtig, weil sie gleichen Zugang zu wesentlichen Informationen gewährleisten, die direkt oder indirekt das tägliche Leben beeinflussen können. Sie stärken die Transparenz und Rechenschaftspflicht öffentlicher und privater Stellen und ermöglichen es Ihnen, rechtzeitig informierte Entscheidungen zu treffen.

Wie lange sind Verlautbarungen auf evi.gv.at abrufbar?

Sämtliche Verlautbarungen sind in der Regel dauerhaft abrufbar. Ausgenommen davon sind Verlautbarungen, deren Veröffentlichungsdauer gesetzlich befristet ist.

Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.