Veröffentlichen auf evi.gv.at
Inhaltsverzeichnis
- Bin ich zur Veröffentlichung auf evi.gv.at gesetzlich verpflichtet?
- Wie kann ich auf evi.gv.at veröffentlichen?
- Ich bin ein Unternehmen und muss eine Änderung im Firmenbuch veröffentlichen. Wie muss ich es auf evi.gv.at veröffentlichen?
- Was sind die „Allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen"?
- Entstehen für die Veröffentlichung auf evi.gv.at Kosten?
- Kann ich vor der Veröffentlichung eine Voransicht zur Überprüfung erhalten?
- Kann ich vor der Veröffentlichung Änderungen beauftragen?
- Wie kann ich den Veröffentlichungsprozess stornieren?
- Wie kann ich das Veröffentlichungsdatum ändern?
- Kann ich eine Änderung beauftragen, wenn ich nach der Veröffentlichung etwas korrigieren möchte?
Bin ich zur Veröffentlichung auf evi.gv.at gesetzlich verpflichtet?
All jene, die durch ein Bundesgesetz zur Veröffentlichung von Informationen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in der "Wiener Zeitung" verpflichtet waren, sind es auch weiterhin auf evi.gv.at.
Diese Veröffentlichungspflichten sind in den jeweiligen (Bundes-)Gesetzen festgelegt und können zukünftig Änderungen unterliegen. Die Inhalte der Veröffentlichungen werden ebenfalls durch Bundesgesetze bestimmt.
Wie kann ich auf evi.gv.at veröffentlichen?
Um eine Veröffentlichung auf evi.gv.at erfolgreich durchzuführen, folgen Sie bitte den detaillierten Anweisungen auf unserer Veröffentlicher-Seite. Dort finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und alle erforderlichen Informationen, um Ihre Veröffentlichung korrekt und effizient einzureichen.
Ich bin ein Unternehmen und muss eine Änderung im Firmenbuch veröffentlichen. Wie muss ich es auf evi.gv.at veröffentlichen?
Die Eingabe der Änderungen erfolgt wie gewohnt über das Firmenbuchgericht. Änderungen und Eingaben werden nach Bearbeitung des Firmenbuchgerichts automatisch auf evi.gv.at veröffentlicht. Von Ihrer Seite ist dazu nichts zu tun.
Was sind die „Allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen"?
Gemäß § 2 Absatz 3 des WZEVI-Gesetzes legt die Wiener Zeitung GmbH die allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen sowie die technischen Anforderungen für die Übermittlung fest, einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Datensicherheit. Diese Bedingungen sind auf unserer „allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen" Seite zu finden.
Entstehen für die Veröffentlichung auf evi.gv.at Kosten?
Die Veröffentlichungen von bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen gem. § 6 WZEVI-Gesetz sind für die zur Veröffentlichung Verpflichteten unentgeltlich. Soweit zusätzlicher Aufwand für die Wiener Zeitung GmbH entsteht (siehe „allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen"), kann die Wiener Zeitung GmbH diesen in Rechnung stellen.
Kann ich vor der Veröffentlichung eine Voransicht zur Überprüfung erhalten?
Ja, evi.gv.at verschickt automatisch vor jeder Veröffentlichung eine Kontrollvoransicht an Sie. Bitte prüfen Sie diese sorgfältig. Wenn alles korrekt ist, ist keine explizite Freigabe erforderlich.
Falls nötig, können Sie Änderungen beauftragen. Alle Änderungswünsche müssen spätestens 1 Werktag nach Erhalt der Kontrollvoransicht übermittelt werden.
Kann ich vor der Veröffentlichung Änderungen beauftragen?
Ja, wenn Sie in der Kontrollvoransicht einen Fehler entdecken, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie in der Kontrollvoransicht auf den Button „Änderungen beauftragen".
- Antworten Sie auf die E-Mail mit der Anleitung zur Beauftragung von Änderungen mit Ihren Änderungsvorschlägen.
Wie kann ich den Veröffentlichungsprozess stornieren?
Sie können Ihre Veröffentlichung bis spätestens 1 Werktag nach Erhalt der Kontrollvoransicht stornieren. Klicken Sie dazu in der Kontrollvoransicht auf den Button „Änderungen beauftragen". Dadurch wird der Veröffentlichungsprozess gestoppt. Sollten wir danach keine weiteren Anweisungen von Ihnen erhalten, betrachten wir die Veröffentlichung als storniert.
Wie kann ich das Veröffentlichungsdatum ändern?
Wenn Sie das Veröffentlichungsdatum verschieben möchten, klicken Sie bitte in der Kontrollvoransicht auf den Button „Änderungen beauftragen" und antworten Sie auf die E-Mail mit der Anleitung zur Beauftragung von Änderungen mit dem gewünschten neuen Veröffentlichungsdatum.
Kann ich eine Änderung beauftragen, wenn ich nach der Veröffentlichung etwas korrigieren möchte?
Nein, nach der Veröffentlichung sind Korrekturen an der veröffentlichten Version nicht mehr möglich. Sollte eine Korrektur dennoch notwendig sein, können Sie eine neue Veröffentlichung mit dem korrekten Text beauftragen. Die alte, inkorrekte Veröffentlichung wird dann berichtigt und mit der korrekten Version verlinkt.
Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.