FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist das „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“?
Was bedeutet „EVI“?
Warum gibt es EVI?
Ab wann erfolgen Verlautbarungen auf EVI?
Welche Informationen müssen auf EVI veröffentlicht werden?
Wie lange sind Verlautbarungen auf EVI abrufbar?
Wer ist für den Inhalt der Verlautbarungen auf EVI verantwortlich?
Welche Informationen kann ich auf EVI noch finden?
Wie kann ich ab 01. Juli 2023 auf EVI Verlautbarungen finden?
Warum kann ich auf EVI nur wenige Verlautbarungen außerhalb des Archivs finden?
Wo finde ich Veröffentlichungen, die vor dem 01. Juli 2023 erfolgt sind?
Kann ich mich zu meinen Themen und zu meinem Informationsbedarf benachrichtigen lassen?
Wie sieht es mit dem Datenschutz auf evi.gv.at aus?
Ist die Informationssicherheit auf evi.gv.at gewährleistet?
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu EVI habe?
Was bedeuten die Begriffe „Veröffentlichung“, „Bekanntmachung“ und „Verlautbarung“?
Warum muss etwas veröffentlicht werden?
Was muss überhaupt veröffentlicht werden?
Inwiefern betreffen mich Veröffentlichungen als Bürgerin oder Bürger?
Sie sind zur Veröffentlichung verpflichtet?
Was müssen Unternehmen, die zur Veröffentlichung von Bilanzen auf EVI gesetzlich verpflichtet sind, beachten?
Was müssen Bundesdienststellen oder Ministerien, die zur Veröffentlichung auf EVI gesetzlich verpflichtet sind oder sich dazu entscheiden, beachten?
Was müssen Organisationen, die gesetzlich zur Veröffentlichung auf EVI verpflichtet sind, beachten?
Ich bin ein Unternehmen und muss eine Eingabe bzw. Änderung im Firmenbuch veröffentlichen…
Bin ich zur Veröffentlichung auf EVI gesetzlich verpflichtet?
Was muss ich tun, um auf EVI zu veröffentlichen?
Was sind die „Allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen“?
Entstehen für die Veröffentlichung auf EVI Kosten?
Fallen Kosten für den Abruf an?
Kann ich mir einen Vorabzug einer Veröffentlichung zur Prüfung senden lassen?