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In 5 Schritten zur erfolgreichen Veröffentlichung auf EVI

Mit den folgenden Tipps können Sie sicherstellen, dass Ihre Veröffentlichungen erfolgreich und fristgerecht auf EVI erscheinen.

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Prüfen Sie ob Sie berechtigt sind, um auf EVI zu veröffentlichenAusklappenZuklappen

Darf ich auf EVI veröffentlichen?

  • Ja, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Das betrifft u.a. bundesgesetzlich vorgesehene Verlautbarungen, die zuvor im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden mussten.

  • Ja, wenn Sie im Namen von Bundesdienststellen, Ländern oder Gemeinden Informationen von öffentlichem oder wirtschaftlichem Interesse für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

  • Nein, wenn keines der beiden oben genannten Szenarien auf Sie zutrifft.

Sie sind sich unsicher, ob sie veröffentlichen dürfen? Kontaktieren Sie uns unter office@evi.gv.at und wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Bereiten Sie Ihren Veröffentlichungstext in WORD vorAusklappenZuklappen

Was muss ich bei der Vorbereitung meiner Veröffentlichung beachten?

  • Für Bilanzen bereiten Sie Ihre Veröffentlichung als PDF vor. Erfahren Sie mehr über die genauen Dokument- und Formatierungsvorgaben für Bilanzen.

  • Alle anderen Veröffentlichungen bereiten Sie als editierbare WORD-Datei (.doc, .docx) vor. In seltenen Fällen dürfen zusätzlich zum Word Dokument auch Anhänge im PDF-Format mitgeliefert werden.

  • Die genauen Dokument- und Formatierungsvorgaben finden Sie in unseren allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen (AGBs). Bitte beachten Sie, dass eine falsche Datenanlieferung zu einer Verzögerung Ihrer Veröffentlichung führen kann.

  • Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Veröffentlichung ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Elemente enthält. Bitte beachten Sie, dass das EVI-Team für den Inhalt und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen Ihrer Veröffentlichungen nicht verantwortlich ist!

  • Veröffentlichungsfrist: Prüfen Sie, ob für Ihre Verlautbarung eine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungsfrist besteht. Wenn ja, bereiten Sie Ihre Veröffentlichung bitte rechtzeitig vor. Die Bearbeitung einer Veröffentlichung kann laut AGBs bis zu vier Werktage in Anspruch nehmen.

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Übermitteln Sie Ihre Veröffentlichung per E-Mail an office@evi.gv.atAusklappenZuklappen

Was muss ich bei der Übermittlung beachten?

Senden Sie ein E-Mail mit den folgenden Inhalten an office@evi.gv.at:

a. der Word-Datei, die den Veröffentlichungstext enthält,

b. Anhänge als .pdf (falls vorhanden),

c. Ihrem Wunsch-Veröffentlichungstermin (sofern zutreffend),

d. und der Angabe, ob Sie die Veröffentlichung vor der Publikation als Kontroll-Entwurf zusätzlich kontrollieren möchten

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Stehen Sie für Rückfragen zur VerfügungAusklappenZuklappen

Was passiert, nachdem ich meine Anfrage gesendet habe?

  • Sollten wir weitere Fragen zu Ihrer Beauftragung haben, werden wir uns bei Ihnen melden. Andernfalls erhalten Sie ein E-Mail von uns mit der Bestätigungs Ihres Veröffentlichungstermins.

  • Wenn Sie eine Vorabkontrolle Ihrer Veröffentlichung wünschen (und dies bei der Übermittlung angegeben haben), senden wir Ihnen den Link zur Kontrolle per E-Mail. Die Veröffentlichung erfolgt hier erst nach ihrer Freigabe des Entwurfs.

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Überprüfen Sie Ihre Veröffentlichung am Tag der PublikationAusklappenZuklappen

Wann wird meine Veröffentlichung auf EVI erscheinen?

  • Ihre Veröffentlichung wird innerhalb von maximal 4 Tagen erscheinen. Etwaige Wunschtermine oder gesetzlich vorgeschriebene Fristen zur Publikation müssen mit unserer Vorlaufzeit von vier Werktagen abgestimmt werden. Ohne spezifische Terminvorgabe erfolgt die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • Am Tag der Veröffentlichung erhalten Sie automatisch einen Beleg-Link zugesendet, um Ihre Veröffentlichung aufzurufen.

Haben Sie noch Fragen? - schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.

Haben Sie Vorschläge, wie wir unseren Prozess oder diese Beschreibung verbessern können?

Wir freuen uns über Ihr Feedback! Bitte teilen Sie Ihre Gedanken und Ideen mit uns per E-Mail an office@evi.gv.at.