Gläubigeraufforderungen
Inhaltsverzeichnis
Was sind Gläubigeraufforderungen?
Bei der Auflösung einer Gesellschaft (zum Beispiel GmbH oder AG) müssen die Gläubiger:innen öffentlich aufgefordert werden, ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft bekanntzugeben – die sogenannte Gläubigeraufforderung.
Es geht um ausstehende Leistungen wie Geld, Produkte oder Dienstleistungen, die nicht wie vertraglich festgelegt erbracht wurden. Die Gläubigeraufrufe werden, je nach Rechtsträger, nach Eintritt in die Liquidation (bei der GmbH) oder Abwicklung (bei der AG) auf EVI veröffentlicht.
Wer tritt an die Stelle der Geschäftsführung?
Nach Auflösung einer Gesellschaft treten sogenannte Liquidator:innen (bei der AG: Abwickler:innen) an die Stelle der Geschäftsführung bzw. des Vorstands. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören
- die Liquidation, bzw. Abwicklung durchzuführen,
- den Gläubigeraufruf (bei der AG drei Aufrufe) auf EVI zu veröffentlichen,
- bekannte Gläubiger:innen direkt zu verständigen,
- Eröffnungs- und Schlussbilanzen der Liquidation zu erstellen und schließlich die Löschung der Gesellschaft beim Firmenbuchgericht zu beantragen.
Wie kann man eine Forderung geltend machen?
Forderungen werden üblicherweise schriftlich übermittelt. Die Meldung muss direkt an die Liquidator:innen bzw. an die Abwickler:innen geschickt werden.
Welche Fristen gelten bei Gläubigeraufforderungen?
-
GmbH und FlexCo:
Nach Ablauf einer dreimonatigen Sperrfrist ab Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs darf das Vermögen verteilt und die Liquidation abgeschlossen werden. Der Gläubigeraufruf muss einmal veröffentlicht werden. -
Aktiengesellschaft (AG):
Es gilt ein Sperrjahr, das erst nach einer dreimaligen Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs auf EVI zu laufen beginnt. Erst danach darf das Vermögen an Aktionär:innen verteilt und die Abwicklung abgeschlossen werden.
Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.
Auf EVI finden Sie deshalb eine Übersicht aller veröffentlichten Gläubigeraufforderungen in Österreich.