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Tabakmonopolgesetz

Inhaltsverzeichnis

Was sind Preiskundmachungen nach dem Tabakmonopolgesetz?

In Österreich müssen die Kleinverkaufspreise für Tabakwaren (umgangssprachlich “Zigarettenpreise”) von den Großhändlern, die diese Produkte verkaufen, öffentlich kundgemacht werden. Die Großhändler teilen die Preise für jedes ihrer Tabakprodukte der Monopolverwaltungsgesellschaft (MVG) mit. Diese veröffentlicht die Preise dann auf evi.gv.at basierend auf dem Tabakmonopolgesetz (TabMG §9). Diese Preise gelten in allen Trafiken im gesamten Monopolgebiet.

Was ist der Kleinverkaufspreis?

Kleinverkaufspreis ist der Preis, zu dem Tabakwaren (z.B. Zigaretten) von Tabakwarenhändlerinnen und Tabakwarenhändlern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verkaufen sind. Eine freie Preisgestaltung von Tabakprodukten ist den Tabakwarenhändlerinnen und Tabakwarenhändlern in Österreich nicht gestattet.

Was ist das Tabakmonopol?

In Österreich herrscht ein Tabakmonopol. Das bedeutet, dass der Markt streng kontrolliert ist und dass ausschließlich der Staat Tabakwaren verkaufen darf. Mit der Verwaltung dieses Monopols ist die Monopolverwaltungsgesellschaft (MVG) betraut. Die Kleinverkaufspreise der Tabakprodukte werden allerdings nicht vom Staat festgelegt, sondern werden von den Großhändlern im freien Wettbewerb gestaltet.

Was ist die Monopolverwaltungsgesellschaft (MVG)?

Die Monopolverwaltung GesmbH (MVG) verwaltet das Tabakmonopol in Österreich. Sie steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen. Die MVG überträgt Konzessionen – also das Verkaufsrecht – an Trafikantinnen und Trafikanten. Die MVG wählt diese Trafikantinnen und Trafikanten aus und bereitet sie auf den Beruf vor.

Was zählt zur Monopolware?

Das Tabaksteuergesetz (TabStG) regelt, was als Tabakware gilt, z.B.:

  • Zigaretten
  • Zigarren und Zigarillos
  • Nikotinbeutel
  • Rauchtabak
  • Tabak zum Erhitzen

Was ist das Monopolgebiet?

Das Gebiet, in dem das österreichische Tabakmonopol gilt, ist das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich außer den beiden Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Diese beiden Gemeinden gehören zwar zum österreichischen Hoheitsgebiet, sind aber deutsches Zollanschlussgebiet, da sie von Österreich aus nicht über Straßen erreichbar sind.

Wer bestimmt die Tabakpreise?

Die Preise für Tabakwaren werden in Österreich von den Großhändlern bestimmt, die diese Produkte im Monopolgebiet zum Verkauf bringen wollen. Ein Preiswettbewerb zwischen Trafikantinnen und Trafikanten ist nicht gestattet. Tabakprodukte kosten in allen Trafiken im Monopolgebiet gleich viel.

Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.

Auf EVI finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Preiskundmachungen für Tabakwaren in Österreich.

Tabakmonopolgesetz