Galleria di base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE (367729d)
Organisationsdaten
Status
Aktiv
Adresse
Bahnhofsplatz 1, 39100 Bozen, Italien
Sitz
Bozen
Eintragungsdatum
17.09.2011
Rechtsform
società europea
Personalstatut
nach italienischem Recht
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Stammkapital
EUR 10.240.000
Geschäftszweig
Projektierung und Bau des Brennerbasistunnels, insbesondere Bau des Haupt- und Zugangstunnels sowie Errichtung aller notwendingen Bauwerke, Multifunktionsstellen, Herstellung der erforderlichen Installationen und der Betriebsleitzentrale, Einrichtung von Baustellen, Erschließung und Betrieb von Deponien und Errichtung von Brücken und Stollen, soweit diese für die Bauarbeiten notwendig oder nützlich sind, Inbetriebnahme, projektbezogene Studien und Forschungen sowie Nutzung der Anlagen und, in der Betriebsphase, die Zurverfügungstellung der Anlagen an Netz- zugangsberechtigte des Brennerbasistunnels
Vertretungsbefugnis
Die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis erfolgt gemeinsam durch die zwei Vorstandsmitglieder oder einzeln, wie im § 9 der Satzung festgelegt. § 9 (1) der Satzung lautet: Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Beschlüsse der Hauptversammlung sowie den in den Rahmenbedingungen zur Realisierung der Phase III des Projekts Brenner Basistunnel festgelegten Grundsätzen, der Satzung und der vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung die, (unbeschadet der gegenseitigen und rechtzeitigen Informationspflicht zwischen den Vorstandsmitgliedern und einzeln bzw. gemeinsam gegenüber dem Aufsichtsrat) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eine Ressorteinteilung vorsieht. Der Gesamtprojektablauf, die Finanzpläne, die Budgetierung, die Ansuchen und die Abwicklung der europäischen Finanzierung, die grenzüberschreitenden Agenden, wie insbesondere die Regelplanung, die Konzepte und die vorbereitenden Arbeiten zur optimalen Betriebsführung und Instandhaltung des Tunnels sowie die damit einhergehenden Angelegenheiten, verbleiben jedenfalls in der gemeinsamen Gesamtverantwortung der beiden Vorstandsmitglieder. Ebenfalls in der gemeinsam Gesamtverantwortung der beiden Vorstandsmitglieder sind die Geschäftsfälle gemäß § 15 Absatz 1, Ziffer 1, 2 und 5 bis 20, die der Beschlussfassung des Aufsichtsrats bedürfen. Sonstige Angelegenheiten, die lediglich das Gebiet eines Staates betreffen, wie insbesondere die Projektausschreibung, die Projektplanungen, welche sich immer auf die vom Vorstand genehmigte Regelplanung beziehen müssen, und Projektausführung, Projektkontrolle und -abwicklung, werden jeweils der Einzelzuständigkeit eines Vorstandsmitglieds zugewiesen; somit liegen alle Angelegenheiten betreffend das österreichische Staatsgebiet im Zuständigkeitsbereich des österreichischen Vorstandsmitglieds und alle Angelegenheiten betreffend das italienische Staatsgebiet im Zuständigkeitsbereich des italienischen Vorstandsmitglieds. Für die Bereiche, die der Verantwortung des Einzelvorstandes zugeordnet werden, ist das italienische Vorstandsmitglied berechtigt, im Rahmen der Gesellschaftsorganisation Handlungsvollmachten zu erteilen; auch das österreichische Vorstandsmitglied ist auf gleiche Art und Weise berechtigt, im Rahmen der Gesellschaftsorganisation Handlungsvollmachten zu erteilen. Dies unter Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere der EG-Verordnung Nr. 2157/2001 und der nationalen Umsetzung der genannten EG-Verordnung, der Gesetze über die Aktiengesellschaft des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Hauptsitz hat, sowie der geltenden Satzung. Der Aufsichtsrat ist fristgerecht über die Ausstellung/Übertragung von Handlungsvollmachten zu informieren.
Sonstige Bestimmungen
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern.
Register
Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirt- schaftskammer Bozen - Handelsregister
Register-Nummer
Nr. 02431150214
Personen
Vorstand
Martin Gradnitzer
vertritt seit 18.09.2019
Gilberto Cardola
vertritt seit 18.09.2019