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EPH Group AG (603735x) | Bezugsaufforderung - Verlängerung der Zeichnungsfristen bis einschließlich 31.07.2026 05.08.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung - Verlängerung der Zeichnungsfristen bis einschließlich 31.07.2026

Veröffentlicht auf EVI am 05.08.2026

EPH Group AG

Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien
FN 603735x

2. Bekanntmachung,
mit der die Bezugsaufforderung der EPH Group AG vom 16.04.2026 infolge der Verlängerung der Zeichnungsfristen modifiziert wird

Am 16.04.2026 veröffentlichte EPH Group AG (die „Gesellschaft”) eine Bezugsaufforderung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI”), die dort nach wie vor abrufbar ist (die „Bezugsaufforderung”).

Mit Beschluss vom 26.06.2026 machte der Vorstand der Gesellschaft von seiner vorbehaltenen Möglichkeit, die Angebotsfrist zu verlängern, Gebrauch und verlängerte diese bis zum 31.07.2026, 12:00 Uhr (MESZ). Die Bekanntmachung dieser Verlängerung wurde am 30.06.2026 auf EVI veröffentlicht.

Der Vorstand der Gesellschaft machte nun mit Beschluss vom 31.07.2026 von seiner vorbehaltenen Möglichkeit, die Angebotsfrist zu verlängern, erneut Gebrauch, und verlautbart sohin wie folgt:

Die Angebotsfrist für jene neuen Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden und die in Österreich und in Deutschland im Zuge eines öffentlichen Angebots an interessierte Investor:innen angeboten werden, wird verlängert und endet nunmehr am 30.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ) (bisher 31.07.2026, 12:00 Uhr (MEZ)). Die Angebotsfrist läuft daher vom 21.05.2026 bis 30.11.2026, 12:00 Uhr (MEZ).

Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird nach Ende der Angebotsfrist für das Folgeangebot nach Maßgabe der ausgeübten Bezugsrechte und der Zeichnungsangebote voraussichtlich am oder um den 30.11.2026 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und unverzüglich danach über elektronische Medien veröffentlicht. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch soll voraussichtlich im Dezember 2026 erfolgen. 

Die neuen Stückaktien werden den Erwerbern im Wege einer Depotgutschrift nach Entstehung der neuen Stückaktien durch Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich im Dezember 2026 zur Verfügung gestellt. Die neuen Stückaktien werden in einer veränderbaren Sammelurkunde verbrieft, die bei der OeKB CSD GmbH, Strauchgasse 1-3, 1010 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.

Im Übrigen wird auf die Bezugsaufforderung verwiesen, die unter Berücksichtigung der mit dieser Bekanntmachung verlautbarten Änderungen weiterhin gültig ist.

Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (etwa gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung), Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland registriert. Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte dürfen insbesondere weder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland angeboten, noch verkauft, noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Für ausländische Aktionär:innen können daher Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Ausländische Aktionär:innen werden daher aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten zu informieren. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann zu einer Verletzung US-Amerikanischer, Kanadischer, Japanischer oder Britischer Wertpapiergesetze oder von wertpapierrechtlichen Regelungen anderer Staaten führen.

Diese Bekanntmachung und die geänderte Bezugsaufforderung sind weder ein Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren (oder Bezugsrechten) der EPH Group AG noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzierungsinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen oder das Eingehen von sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf die Aktien oder die Bezugsrechte sollen nicht auf Grundlage dieser Bekanntmachung oder der geänderten Bezugsaufforderung getroffen werden.

Im Zusammenhang mit der in der Bezugsaufforderung beschriebenen Kapitalerhöhung und dem damit einhergehenden öffentlichen Angebot der EPH Group AG wurde ein dem Artikel 15a der Verordnung (EU) 2017/1129 entsprechender Prospekt am 15.04.2026 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt und kann auf der Website der Gesellschaft (www.eph-group.com) kostenlos abgerufen werden. Anlage- und Investitionsentscheidungen in Bezug auf die neuen Stückaktien müssen ausschließlich auf Basis dieses gebilligten Wertpapierprospekts (unter Berücksichtigung allfällig veröffentlichter Nachträge) getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung nicht als Befürwortung der Wertpapiere durch die FMA zu verstehen ist.

Wien, im August 2026

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
EPH Group AG (603735x)