EPH Group AG (603735x) | Bezugsaufforderung 16.04.2026
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
Veröffentlicht auf EVI am 16.04.2026
EPH Group AG
Gumpendorfer Straße 26, 1060 Vienna
FN 603735x
Bezugsaufforderung
Gemäß Punkt § 5 Absatz 5 der Satzung der EPH Group AG (die „Gesellschaft”) und § 169 AktG wurde der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.000.000, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 500.000 auf bis zu EUR 1.500.000 durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist weiters ermächtigt, im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte (inklusive Dividendenberechtigung), Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtig, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.04.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates, in Ausnützung der ihm gemäß Punkt § 5 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung, beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.000.000 um bis zu EUR 142.858 auf bis zu EUR 1.142.858 durch Ausgabe von bis zu 142.858 neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung”). Die neuen Stückaktien sind ab dem Geschäftsjahr 2026 dividendenberechtigt.
Die Kapitalerhöhung besteht aus einem Bezugsangebot von bis zu 142.858 auf Inhaber lautenden neuen Stückaktien an bestehende Aktionär:innen der Gesellschaft sowie aus einem diesem Bezugsangebot folgenden öffentlichen Angebot hinsichtlich jener Neuen Aktien, für die das Bezugsrecht von den bestehenden Aktionär:innen nicht ausgeübt wurde. Der Bezugspreis und der Preis im Folge-Angebot der neuen Stückaktien beträgt EUR 72,00 pro Stückaktie (der „Angebotspreis”).
Der Vorstand hat zudem beschlossen, dass die neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien durch ein oder mehrere Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, diese zu den Originalkonditionen den bezugsberechtigten Aktionären im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechtes zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 153 Abs 6 AktG). Die Kapitalerhöhung findet daher in der Weise statt, dass die Wiener Privatbank SE (FN 84890p, die „Bezugsstelle“) die neuen Stückaktien gegen Bezahlung des Angebotspreises mit der Verpflichtung übernimmt, den bezugsberechtigten Aktionären die neuen Stückaktien gemäß § 153 Abs 6 AktG zum Angebotspreis zum Bezug anzubieten.
Die Aktionär:innen der Gesellschaft werden hiermit eingeladen, ihr Bezugsrecht in der Zeit vom
20.04.2026 bis einschließlich zum 20.05.2026 (die „Bezugsfrist“)
bei der
Wiener Privatbank SE
Parkring 12
1010 Wien
(Bezugsstelle)
sowie im Wege ihrer konto- und depotführenden Banken in Österreich während der üblichen Geschäftszeiten durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben.
Die Aktionär:innen der Gesellschaft können ihre Bezugsrechte gemäß den Anweisungen ihrer Depotbanken, Verwahrstellen oder sonstigen Finanzintermediäre ausüben. Die Aktionär:innen der Gesellschaft müssen dazu die jeweilige Depotbank oder das Finanzinstitut anweisen, neue Stückaktien in ihrem Namen gemäß den von der Gesellschaft festgelegten Verfahren sowie etwaigen zusätzlichen Verfahren, die von der jeweiligen Bank oder dem Finanzinstitut vorgegeben werden, zum Angebotspreis zu zeichnen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass die neuen Stückaktien den Aktionär:innen im Verhältnis 7:1 angeboten werden. Das heißt 7 bestehende Stückaktien der Gesellschaft berechtigen die/den betreffende:n Aktionär:in zum Bezug von 1 angebotenen Stückaktie. Nach Ablauf der Bezugsfrist können die neuen Stückaktien nicht mehr bezogen werden.
Die Bezugsrechte werden am oder um den 20.04.2026 den Wertpapierdepots der Aktionär:innen der Gesellschaft gutgeschrieben. Record Date ist der 17.04.2026. Die bestehenden Aktien der Inhaber werden daher ab dem 16.04.2026 „ex Bezugsrecht“ gehandelt.
Die Bezugsrechte sind übertragbar und haben die ISIN AT0000A3TGQ7. Ob ein Geschäft zwischen bezugsberechtigten Aktionär:innen und potentiellen Investor:innen bzw. Kaufinteressent:innen hinsichtlich der Übertragung der Bezugsrechte zustande kommt und zu welchen Bedingungen, ist ausschließlich Sache der involvierten Parteien. Die Gesellschaft beantragt keinen Bezugsrechtshandel.
Je innerhalb der Bezugsfrist bezogener neuer Stückaktie ist der Angebotspreis spätestens bis zum 20.05.2026 (Valutatag) auf das Konto der Gesellschaft bei der Bezugsstelle, in bar zu zahlen. Allfällige Abwicklungskosten, wie etwa bankübliche Spesen müssen vom jeweiligen Aktionär getragen werden. Die Aktionäre der Gesellschaft sind aufgefordert, sich über diese Kosten vorab zu informieren.
Die Ausübung von Bezugsrechten durch bezugsberechtigte Aktionär:innen ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden. Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, nach Ablauf der Bezugsfirst wertlos verfallen.
Die neuen Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, werden in Österreich und Deutschland im Zuge eines öffentlichen Angebotes der neuen Stückaktien, das voraussichtlich am 21.05.2026 beginnt und am 26.06.2026 (12:00 Uhr, MESZ) endet, interessierten Investor:innen angeboten.
Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionär:innen nicht in Ausübung ihres Bezugsrechts je Stückaktie gezeichnete neue Stückaktien können vom
21.05.2026 bis zum 26.06.2026, 12:00 Uhr (MESZ)
von Aktionär:innen und Dritten unabhängig von Bezugsrechten zum Angebotspreis von EUR 72,00 erworben werden. Über die Zuteilung von neuen Stückaktien in diesem Folgeangebot entscheidet der Vorstand der Gesellschaft.
Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung wird nach Ende der Angebotsfrist für das Folge-Angebot nach Maßgabe der ausgeübten Bezugsrechte und der Zeichnungsangebote interessierter Investoren voraussichtlich am oder um den 26.06.2026 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und unverzüglich danach über elektronische Medien veröffentlicht werden. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch soll voraussichtlich Anfang Juli 2026 erfolgen.
Die neuen Stückaktien werden den Erwerbern im Wege einer Depotgutschrift nach Entstehung der neuen Stückaktien durch Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch voraussichtlich Anfang Juli 2026 zur Verfügung gestellt. Die neuen Stückaktien werden in einer veränderbaren Sammelurkunde verbrieft, die bei der OeKB CSD GmbH, Strauchgasse 1-3, 1010 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.
Die Gesellschaft wird die Einbeziehung der neuen Stückaktien in den Freiverkehr der Börse Stuttgart sowie in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf beantragen.
Das Bezugsangebot an bezugsberechtigten Aktionär:innen kann jederzeit beendet, auf die gesetzliche Mindestfrist von 2 Wochen verkürzt oder verlängert werden. Das Angebot derjenigen neuen Stückaktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, kann jederzeit beendet, verkürzt oder verlängert werden. Eine teilweise oder gänzliche Zurückziehung des Angebots bis zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ohne Angabe von Gründen bleibt vorbehalten. Wenn und sobald die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch eingetragen ist, wird das Bezugsangebot jedenfalls durchgeführt und eine Nicht-Durchführung oder ein Abbruch des Bezugsangebots sind ausgeschlossen. Bei einem Abbruch des Angebots werden ausgeübte Bezugsrechte gegenstandslos. Eine Verlängerung, Verkürzung der Angebotsfrist oder ein Abbruch des Angebots wird durch unverzügliche Veröffentlichung im Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und über die Webseite der Gesellschaft verlautbart.
Diese Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Gesellschaft. Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (etwa gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung), Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland registriert. Die neuen Stückaktien und die Bezugsrechte dürfen insbesondere weder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland angeboten, noch verkauft, noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Für ausländische Aktionär:innen können daher Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten zu informieren. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann zu einer Verletzung US-Amerikanischer, Kanadischer, Japanischer oder Britischer Wertpapiergesetze oder von wertpapierrechtlichen Regelungen anderer Staaten führen.
Diese Bezugsaufforderung ist weder ein Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren (oder Bezugsrechten) der EPH Group AG noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzierungsinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen oder das Eingehen von sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf die Aktien oder die Bezugsrechte sollen nicht auf Grundlage dieser Bezugsaufforderung getroffen werden.
Im Zusammenhang mit der in der Bezugsaufforderung beschriebenen Kapitalerhöhung und dem damit einhergehenden öffentlichen Angebot der EPH Group AG wurde ein dem Artikel 15a der Verordnung (EU) 2017/1129 entsprechender Prospekt am 15.04.2026 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt und kann auf der Website der Gesellschaft (www.eph-group.com) kostenlos abgerufen werden. Anlage- und Investitionsentscheidungen in Bezug auf die neuen Stückaktien müssen ausschließlich auf Basis dieses gebilligten Wertpapierprospekts (unter Berücksichtigung allfällig veröffentlichter Nachträge) getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Billigung nicht als Befürwortung der Wertpapiere durch die FMA zu verstehen ist.
Wien, am 16.04.2026
Der Vorstand
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