Prospekte u. Anlegerinformation UC GUARANTEED INVESTMENT III FUND
onemarkets Fund
Organisationsprofil ansehen: onemarkets FundVeröffentlicht auf EVI am 26.10.2026
Prospekte u. Anlegerinformation: UC GUARANTEED INVESTMENT III FUND
- Betroffenes Wertpapier
- UC GUARANTEED INVESTMENT III FUND
- (Ende der Laufzeit) Fälligkeitsdatum
- Donnerstag, den 29. Oktober 2026
- Zusammenlegung mit dem Teilfonds
- onemarkets fund – onemarkets BlackRock Low Duration Bond
- Inkrafttretens der Zusammenlegung
- Mittwoch, den 20. Jänner 2027
onemarkets Fund
Société d'investissement à capital variable
1 avenue de l’Aéroport,
L-1110 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg
RCS-Nummer: B271238
(der „Fonds“)
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE
DES ONEMARKETS FUND – UC GUARANTEED INVESTMENT III FUND (der „Teilfonds“)
26. Oktober 2026
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Verwaltungsrat des Fonds (der „Verwaltungsrat“) möchte Sie darüber informieren, dass der Teilfonds am 29. Oktober 2026 (das „Fälligkeitsdatum“) das Ende seiner Laufzeit erreicht. Gemäß den Bestimmungen des Prospekts des Fonds (der „Prospekt“) wird der Teilfonds bei Erreichen des Fälligkeitsdatums entweder liquidiert oder zusammengelegt. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Teilfonds am 20. Januar 2027 (dem „Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung“) mit dem Teilfonds onemarkets fund – onemarkets BlackRock Low Duration Bond zusammenzulegen (die „Zusammenlegung“). Dies steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Im Hinblick auf die Zusammenlegung wird das Portfolio des Teilfonds im Zeitraum zwischen dem Fälligkeitsdatum und dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung schrittweise so angepasst, dass sein gesamtes oder nahezu gesamtes Vermögen in Geldmarktinstrumenten oder Geldmarktfonds angelegt ist.
Die Anleger erhalten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften eine ausführliche Mitteilung über die Zusammenlegung, die die gemeinsamen Bedingungen der Zusammenlegung, einen Vergleich des übertragenden und des aufnehmenden Teilfonds sowie eine Beschreibung der Rechte der Aktionäre enthält.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass der für den Teilfonds geltende Kapitalschutz am Fälligkeitsdatum endet. Folglich profitieren die Aktionäre ab dem Fälligkeitsdatum nicht mehr von dem zuvor gewährten Kapitalschutz. Dies gilt auch für den Zeitraum zwischen dem Fälligkeitsdatum und dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aktien gemäß den Bestimmungen des Prospekts jederzeit ohne Rücknahmegebühr zurückgeben können.
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Sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an UniCredit Invest Lux S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“) oder an den Vertreter der Verwaltungsgesellschaft in Ihrem Land.
Der Verwaltungsrat
Anhänge zur Veröffentlichung
- 261026_onemarkets Fund.pdf (53,8 KB)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- onemarkets Fund