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Kollektivvertrag KV 534/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 29.10.2026

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 534/2026
Katasterzahl
XXI/95/80

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.885.269

KV 534/2026. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft haben einen Kollektivvertrag für Filmberufe abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 gültig ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle zwischen Filmproduktionsunternehmen und deren Arbeitnehmern in Filmberufen abgeschlossenen Arbeitsverträge für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsunternehmen des o. a. Fachverbandes, die Arbeitsverträge in Filmberufen abschließen; c) für alle im Mindestgagentarif genannten Filmberufe, die mit der Herstellung von Filmen und Laufbildern (das sind insbesondere Kino- und Fernsehspiel- und Dokumentarfilmen, Animations-, Werbe- und Imagefilme, Reportagebeiträge, sonstige Filme, unabhängig vom Trägermaterial und elektronische Berichterstattung/Teamvermietung) in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, mit dem im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestgagen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 534/2026, Katasterzahl XXI/95/80, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Oktober 2026

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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