Kollektivvertrag KV 508/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 27.10.2026
Kollektivvertrag: KV 508/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Juli 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 508/2026
- Katasterzahl
- XX/94/16
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.878.200
KV 508/2026. Am 18. Mai 2026 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg; b) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Kleiderfärbereien; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge gilt und am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine Änderung des Anhangs 4 betreffend Ergänzung der bestehenden Wochenendruhebestimmungen gemäß § 12 ARG-VO im Sinne von § 12a ARG: Feiertagsarbeit in Wäschereien (zum Rahmenkollektivvertrag vom 5. März 1996, KV 174/1996, idgF) die mit 30. Juni 2027 befristet ist und wurde unter Registerzahl KV 508/2026, Katasterzahl XX/94/16, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz