Kollektivvertrag KV 502/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 27.10.2026
Kollektivvertrag: KV 502/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. August 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 502/2026
- Katasterzahl
- IV/31/97
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.878.200
KV 502/2026. Am 22. Juli 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Futtermittelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem Verband der Futtermittelindustrie unter Punkt a. angehören, sofern die Erzeugung von Futtermitteln jahresumsatzmäßig überwiegt oder der Betrieb nicht einem anderen Kollektivvertrag unterliegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen, gilt, und am 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Der unter Registerzahl KV 502/2026, Katasterzahl IV/31/97, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz