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Kollektivvertrag KV 502/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 27.10.2026

Kollektivvertrag: KV 502/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. August 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 502/2026
Katasterzahl
IV/31/97

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.878.200

KV 502/2026. Am 22. Juli 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Futtermittelindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das gesamte Bundesgebiet; b) für alle Betriebe, die dem Verband der Futtermittelindustrie unter Punkt a. angehören, sofern die Erzeugung von Futtermitteln jahresumsatzmäßig überwiegt oder der Betrieb nicht einem anderen Kollektivvertrag unterliegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen, gilt, und am 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Der unter Registerzahl KV 502/2026, Katasterzahl IV/31/97, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz