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Kollektivvertrag KV 500/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 27.10.2026

Kollektivvertrag: KV 500/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Juli 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 31. Dezember 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 500/2026
Katasterzahl
VIII/38/8, XX/94/15, VIII/38/9, VIII/38/10, VIII/38/11

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.878.200

KV 500/2026. Am 6. Oktober 2026 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Gewerbe und Handwerk in Vertretung der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter, der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter, der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter, der Bundesinnung der Kunsthandwerke und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2026 befristet ist. 

Der Kollektivvertrag gilt a) jeweils für den räumlichen Geltungsbereich der in § 1 angeführten Kollektivverträge; b) für jene Betriebe, die dem fachlichen Geltungsbereich eines der in § 1 angeführten Kollektivverträge unterliegen und einer der für den jeweiligen Kollektivvertag in § 1 als Kollektivvertragspartei angeführten Arbeitgeberorganisationen angehören. Die in den jeweiligen Kollektivverträgen vorgesehenen Einschränkungen, Ausnahmen und Abgrenzungen des fachlichen Geltungsbereiches, insbesondere hinsichtlich einzelner Berufszweige oder Mitgliedergruppen, bleiben unberührt; c) für jene Arbeiterinnen und Arbeiter sowie gewerblichen Lehrlinge, die vom persönlichen Geltungsbereich eines der in § 1 angeführten Kollektivverträge erfasst sind. Der Zusatzkollektivvertrag wird zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Fassung für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen der Rauchfangkehrer, zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen der Tischler und Holzgestalter, zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, in der für die Kunststoffverarbeiter geltenden Fassung, zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe, in der für Musikinstrumentenerzeuger geltenden Fassung, abgeschlossen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Mitarbeiterprämie für die Kalendermonate Juli bis Dezember 2026 und wurde unter Registerzahl KV 500/2026, Katasterzahl VIII/38/8, XX/94/15, VIII/38/9, VIII/38/10, VIII/38/11, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz