Kollektivvertrag KV 499/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 27.10.2026
Kollektivvertrag: KV 499/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Jänner 2027
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 499/2026
- Katasterzahl
- XX/94/14
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.878.200
KV 499/2026. Am 6. August 2026 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Wien und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für die Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der unter Registerzahl KV 499/2026, Katasterzahl XX/94/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz