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Kollektivvertrag KV 499/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 27.10.2026

Kollektivvertrag: KV 499/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Jänner 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 499/2026
Katasterzahl
XX/94/14

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.878.200

KV 499/2026. Am 6. August 2026 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Wien und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für die Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Helfer und gewerbliche Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der unter Registerzahl KV 499/2026, Katasterzahl XX/94/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegte Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft und betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 20. Oktober 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz