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Übertragungskapazität WIEN 15 (Silo Gerasdorf) 107,8 MHz

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

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Veröffentlicht auf EVI am 22.10.2026

Übertragungskapazität: WIEN 15 (Silo Gerasdorf) 107,8 MHz

Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026
Aktenzeichen
2026-0.096.492
Übertragungskapazität
WIEN 15 (Silo Gerasdorf) 107,8 MHz
Ende Antragsfrist
Donnerstag, den 07. Jänner 2027 um 13:00 Uhr

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

2026-0.096.492

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 20/2026, folgende Übertragungskapazität aus:

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 7. Jänner 2027, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 15.10.2026

Kommunikationsbehörde Austria

MMag. Martin Stelzl
(Mitglied)

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