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Bekanntmachung vor Firmenspaltung

Veröffentlicht auf EVI am 19.10.2026

Bekanntmachung vor Firmenspaltung

Übertragende Gesellschaft
MEGAWATT GROUP GmbH, FN 550336v
Übernehmende Gesellschaften
  • ROTHAUER GmbH, FN 681777p
  • BÖGL GmbH, FN 678741z
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1 Spaltungsgesetz

Bekanntmachung

Die MEGAWATT GROUP GmbH, FN 550336v, mit dem Sitz in Kirchdorf an der Krems beabsichtigt, die Gesellschaft entflechtend aufzuspalten, und zwar durch Übertragung ihres gesamten Vermögens auf die ROTHAUER GmbH, FN 681777p, und die BÖGL GmbH, FN 678741z.  Die MEGAWATT GROUP GmbH als übertragende Gesellschaft erlischt somit ohne Liquidation.

Gemäß § 7 Abs. 1 Spaltungsgesetz wird bekanntgegeben, dass der entsprechende Spaltungs- und Übernahmevertrag beim Firmenbuch des Landesgerichtes Steyr unter FN 550336v eingereicht wurde. Die Gesellschafter und die Gläubiger werden auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.

Den Gesellschaftern der MEGAWATT GROUP GmbH wurde der Spaltungs- und Übernahmevertrag sowie die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre bereits sowie die Stichtagsbilanz übermittelt. 

Den Gläubigern der MEGAWATT GROUP GmbH wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift des Spaltungs- und Übernahmevertrages sowie der Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Stichtagsbilanz erteilt. 

Die Geschäftsführer

Verantwortlich für den Inhalt:
MEGAWATT GROUP GmbH (550336v)
ROTHAUER GmbH (681777p)
BÖGL GmbH (678741z)