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Außerordentliche Hauptversammlung 26. November 2026, 15:30 Uhr

NORDEN SRI

Organisationsprofil ansehen: NORDEN SRI

Veröffentlicht auf EVI am 03.11.2026

Eckdaten

Termin
Donnerstag, den 26. November 2026 um 15:30 Uhr
Ort
25, rue de Courcelles
75008 Paris
Frankreich

Originalveröffentlichung

NORDEN

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und mehreren Teilfonds
Sitz der Gesellschaft: 10, Avenue Percier – 75008 Paris
399 380 997 Handelsregister Paris

Einladung

Außerordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre der SICAV NORDEN werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2026 um 15:30 Uhr in der Rue de Courcelles 25 in 75008 Paris eingeladen, um über die folgenden Tagesordnungspunkte zu beraten und abzustimmen.

Tagesordnung:

  1. Prüfung des Verschmelzungsvertrags und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung;
  2. Genehmigung der Verschmelzung durch Aufnahme von NORDEN FAMILY durch NORDEN, des Verschmelzungsvertrags und der Annahme der eingebrachten Vermögenswerte;
  3. Verschmelzung durch Aufnahme der Aktien „IC“, „E“ und „TC“ von NORDEN FAMILY durch die Aktien „RC EUR“, „PC EUR“ und „PVC EUR“ der SICAV NORDEN; Festlegung des Bewertungsstichtags und Ermächtigung des Verwaltungsrats, das Umtauschverhältnis unter Aufsicht des Abschlussprüfers zu bestimmen;
  4. Festlegung des Datums der Durchführung der Verschmelzung;
  5. Vollmachten zur Erledigung der Formalitäten.

* * *

Jeder Aktionär ist unabhängig von der Anzahl seiner Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann sich durch einen bevollmächtigten Aktionär oder durch seinen Ehepartner vertreten lassen. Er muss seinen Aktienbesitz mindestens zwei Geschäftstage vor dem Versammlungstermin durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung am Sitz der Gesellschaft nachweisen.

Inhaber von Namensaktien, die auf reinen oder verwalteten Namenskonten geführt werden, werden gegen Vorlage eines Identitätsnachweises zur Versammlung zugelassen, sofern sie mindestens fünf Geschäftstage vor dem geplanten Versammlungstermin in den Registern der Gesellschaft eingetragen waren.

Gemäß Artikel R.225-72 des französischen Handelsgesetzbuchs können die Aktionäre ab dem Datum dieser Veröffentlichung bis spätestens 25 Tage vor der Hauptversammlung die Aufnahme von Beschlussvorlagen in die Tagesordnung beantragen.

Die entsprechenden Anträge sind an den Sitz der Gesellschaft zu richten. Ihnen muss eine kurze Begründung sowie eine Bescheinigung über die Einbuchung der Aktien beigefügt werden.

Diese Mitteilung gilt als Einberufung, sofern die Tagesordnung nicht aufgrund von Anträgen der Aktionäre auf Aufnahme von Beschlussvorlagen geändert wird.

Der Verwaltungsrat

Beschlussvorlagen

Erster Beschluss

Genehmigung des Verschmelzungsvertrags, der Verschmelzung durch Aufnahme und Annahme der eingebrachten Vermögenswerte

Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigt nach Kenntnisnahme des am 30. September 2026 unterzeichneten Verschmelzungsvertrags und des Berichts des Abschlussprüfers über die Bedingungen für die Durchführung der Verschmelzung den Verschmelzungsvertrag mit allen seinen Bestimmungen sowie die Verschmelzung durch Aufnahme von NORDEN FAMILY durch NORDEN und stimmt der Einbringung des gesamten Vermögens der aufgenommenen SICAV sowie der Übernahme ihrer gesamten Verbindlichkeiten zu den im Vertrag festgelegten Auflagen und Bedingungen zu.

Zweiter Beschluss

Aufnahme der Aktien von Norden Family, Bewertungsstichtag, Umtauschverhältnis und Ermächtigung des Verwaltungsrats

Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigt die Aufnahme der Aktien „IC“, „E“ und „TC“ von NORDEN FAMILY durch die Aktien „RC EUR“, „PC EUR“ und „PVC EUR“ von NORDEN, die an die Aktionäre der aufgenommenen SICAV ausgegeben werden. Sie legt den 2. Dezember 2026 als Stichtag für die Bewertungen zur Ermittlung der Umtauschverhältnisse fest und ermächtigt den Verwaltungsrat, unter Aufsicht des Abschlussprüfers und gemäß den Bestimmungen des Vertrags die Vermögenswerte zu bewerten und das endgültige Umtauschverhältnis zu bestimmen – unter der Voraussetzung, dass die Finanzmärkte ordnungsgemäß funktionieren.

Dritter Beschluss

Datum der Durchführung der Verschmelzung

Die außerordentliche Hauptversammlung legt den 3. Dezember 2026 als Datum für die Durchführung der Verschmelzung fest. Die Verschmelzung erfolgt auf der Grundlage des Abschlusses und des Nettoinventarwerts zum 2. Dezember 2026, die vom Abschlussprüfer bestätigt wurden. Dieser Beschluss wird unter der aufschiebenden Bedingung gefasst, dass die außerordentliche Hauptversammlung von NORDEN FAMILY der Verschmelzung zustimmt.

Vierter Beschluss 

Vollmachten

Die außerordentliche Hauptversammlung erteilt dem Inhaber eines Originals, einer Kopie oder eines Auszugs dieses Protokolls umfassende Vollmacht, alle erforderlichen Einreichungen und Veröffentlichungen vorzunehmen sowie alle sonstigen erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

Anhänge zur Veröffentlichung

  • 031126_NORDEN SRI.pdf (34,9 KB)

Verantwortlich für den Inhalt

NORDEN SRI

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