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Kollektivvertrag KV 543/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 02.11.2026

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Oktober 2026
Ende der Geltung
Donnerstag, den 30. September 2027
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 543/2026
Katasterzahl
IV/31/103

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.907.818

KV 543/2026. Am 13. August 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Süßwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der für die bei der Firma Mondelez Österreich GesmbH, Standort Bludenz, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, gilt. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Arbeitsleistungen auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Sinne von § 12a ARG für im Zusammenhang mit Produktionen von 1. vollkontinuierliche industrielle Herstellung von mit Schokolade überzogenen Keks, vollkontinuierliche industrielle Herstellung von massiven und gefüllten Schokoladetafeln (200g, 250g, 300g, etc), 3. Kakaobutterabpressung stehenden Tätigkeiten. Der Kollektivvertrag ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten und ist mit 30. September 2027 befristet und wurde unter Registerzahl KV 543/2026, Katasterzahl IV/31/103, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Oktober 2026

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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