Großverfahren Windpark Großkrut-Altlichtenwarth II, WST1-UG-75/039-2026
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Organisationsprofil ansehen: Amt der Niederösterreichischen LandesregierungVeröffentlicht auf EVI am 04.11.2026
Eckdaten
- Kennzeichen
- WST1-UG-75/039-2026
- Rechtsgrundlage
- § 44a und § 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG)
- § 17 Abs 7 und Abs 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP‑G 2000)
- Vorhaben
- Windpark Großkrut-Altlichtenwarth II
- Einsicht in Unterlagen
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss
3109 St. Pölten - Standortgemeinden
- Großkrut, Altlichtenwarth, Hauskirchen, Neusiedl an der Zaya und Poysdorf
- Antragsteller
- EVN Naturkraft GmbH
- ImWind Erneuerbare Energie GmbH
Originalveröffentlichung
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Edikt
Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG
Kundmachung gemäß § 17 Abs 7 UVP‑G 2000
(zu Kennzeichen WST1-UG-75/039-2026)
Im Verfahren zum Vorhaben “Windpark Großkrut-Altlichtenwarth II“ wurde der Antrag nach § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP‑G 2000 gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und § 9 Abs 3 UVP‑G 2000 mit Edikt vom 03. November 2025 im NÖ Kurier, der NÖ Krone, auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes und zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) sowie im Internet kundgemacht.
Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachstehende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei den Standortgemeinden Großkrut, Altlichtenwarth, Hauskirchen, Neusiedl an der Zaya und Poysdorf während der jeweiligen Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur Einsicht aufliegt:
| Antragsteller | EVN Naturkraft GmbH und ImWind Erneuerbare Energie GmbH, beide vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, |
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| Inhalt | Bescheid der NÖ Landesregierung vom 20. Oktober 2026 gemäß § 17 UVP‑G 2000, Zl. WST1-UG-75/038-2026: Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Windpark Großkrut-Altlichtenwarth II“ |
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.
Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen zugesendet.
| Rechtsgrundlagen | § 44a und § 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) § 17 Abs 7 und Abs 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP‑G 2000) |
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NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Lackenbucher, LL.M.
Verantwortlich für den Inhalt
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung