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Stellenausschreibung Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz

Bundesministerium für Justiz

Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Justiz

Veröffentlicht auf EVI am 09.10.2026

Stellenausschreibung: Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz

Ausgeschriebene Stelle
Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz
Ende der Bewerbungsfrist
Freitag, den 20. November 2026
Vertragsbeginn
Montag, den 01. März 2027
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Organisation
Verfassungsgerichtshof
Übermittlung
Post
Freyung 8, 1010 Wien

Ausschreibung 

der Funktion des:der Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz 
ab 1. März 2027

Gemäß § 47a Abs. 1 StPO hat die Bundesministerin für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlags der:des Präsidentin:Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, der:des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und der:des Präsidentin:Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags eine:n Rechtsschutzbeauftragte:n sowie die erforderliche Anzahl von Stellvertreterinnen:Stellvertretern mit deren Zustimmung für die Dauer von drei Jahren zu bestellen. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Vorschlag hat zumindest doppelt so viele Namen zu enthalten wie Personen zu bestellen sind.

Gemäß § 47a Abs. 2 StPO müssen die:der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter:innen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Grund- und Freiheitsrechte aufweisen und mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein, in dem der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften Berufsvoraussetzung ist und dessen Ausübung Erfahrungen im Straf- und Strafverfahrensrecht mit sich brachte. Richter:innen und Staatsanwältinnen:Staatsanwälte des Dienststands, Rechtsanwältinnen:Rechtsanwälte, die in die Liste der Rechtsanwältinnen:Rechtsanwälte eingetragen sind, und andere Personen, die vom Amt einer:eines Geschworenen oder Schöffin:Schöffen ausgeschlossen oder zu diesem nicht zu berufen sind (§§ 2 und 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990), dürfen nicht bestellt werden.

Zu den Kompetenzen und Aufgaben des Rechtsschutzbeauftragten und seiner:ihrer Stellvertreter:innen zählen: 

Die Funktion der:des Stellvertreterin:Stellvertreters des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz gelangt mit 1. März 2027 zur Wiederbesetzung. 

Personen, die die erwähnten gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum:zur  Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten aufweisen und Interesse an der Berufung in diese Funktion haben, sind eingeladen, dies bis spätestens 20. November 2026 schriftlich dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, 1010 Wien, Freyung 8, mitzuteilen. In einer solchen Mitteilung soll kurz dargelegt werden, aus welchen Gründen die:der Interessent:in die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Stellvertreter:in des Rechtsschutzbeauftragten für gegeben erachtet. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Justiz