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Großverfahren Windpark Pottenbrunn V, WST1-UG-93

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Organisationsprofil ansehen: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Veröffentlicht auf EVI am 19.10.2026

Großverfahren: Windpark Pottenbrunn V, WST1-UG-93

Kennzeichen
WST1-UG-93
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a ff, insbesondere § 44d, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz1991 – AVG
  • §§ 13, 14, 16 und § 17 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Windpark Pottenbrunn V
Einsicht in Unterlagen
19.10.2026 - 17.11.2026
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
St. Pölten, Böheimkirchen und Herzogenburg
Schriftliche Stellungnahmen
19.10.2026 - 17.11.2026
UVP-Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Mündliche Verhandlung
  • Mittwoch, den 25. November 2026 um 09:00 Uhr
  • Donnerstag, den 26. November 2026 um 09:00 Uhr
Ort der Verhandlung
Hotel Metropol (ehemalige Druckerei)
Schillerplatz 1
3100 St. Pölten
Antragsteller
ImWind Erneuerbare Energie GmbH

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen, Strukturierung des Verfahrens und Anberaumung einer mündlichen Verhandlung – Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-93

Gemäß §§ 44a ff, insbesondere § 44d, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz1991 – AVG und gemäß §§ 13, 14, 16 und § 17 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

Die ImWind Erneuerbare Energie GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, hat mit Eingabe vom 27.01.2025, geändert mit Schreiben vom 06.06.2025, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde für das Vorhaben „Windpark Pottenbrunn V“ gestellt. 

Über den Antrag ist von der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung wurden gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a UVP-G 2000 per Edikt kundgemacht und lagen vom 06.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 in den Standortgemeinden St. Pölten, Böheimkirchen und Herzogenburg sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

1. Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen 

Gemäß § 13 Abs.  2 UVP-G 2000 wird mitgeteilt, dass die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen inkl. Anhang sowie die zu Grunde liegenden Teilgutachten in der Zeit von 19.10.2026 bis einschließlich 17.11.2026 in den Standortgemeinden St. Pölten, Böheimkirchen und Herzogenburg sowie bei der NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Zusätzlich sind diese Unterlagen von 19.10.2026 bis einschließlich 17.11.2026 im Internet abrufbar:
https://www.noe.gv.at/noe/Umweltrecht/Umweltrecht_aktuell.html

2. Strukturierung des Verfahrens

Im Sinne von § 14 Abs.  1 UVP-G 2000 kann zu den Unterlagen bis längstens 17.11.2026 durch Schriftsatz an die UVP-Behörde Stellung genommen werden. Nach dieser Frist erstattete Stellungnahmen sind ex lege im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen.

3. Mündliche Verhandlung

Gemäß § 16 UVP-G 2000 und § 44d AVG wird über das Ansuchen der Antragstellerin eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum: 25.11.2026: Eintragung in die Rednerlisten von 9:00 bis 9:30 Uhr
Beginn der Verhandlung (Erörterung) um 9:45 Uhr
 26.11.2026:Beginn (Fortsetzung) der Erörterung um 9:00 Uhr
Ort: Hotel Metropol (ehemalige Druckerei), Schillerplatz 1, 3100 St. Pölten 

Die Verhandlung wird gemäß § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 auf folgende Fachbereiche anlassbezogen eingeschränkt: Bautechnik, Brandschutz inkl. Risikobeurteilung, Biologische Vielfalt, Forst- und Jagdökologie, Grundwasserhydrologie/Wasserbautechnik/Gewässerschutz, Lärmschutz, Schattenwurf/Eisabfall, Raumplanung, Landschafts- und Ortsbild und Umwelthygiene.

Zum Verhandlungsverlauf:

Am 25.11.2026 können sich die Parteien und sonstige Beteiligte des Verfahrens in der Zeit von 9:00 bis 9:30 Uhr in die nach Fachbereichen aufgelegten Redelisten eintragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Eintragung in Redelisten nur am 25.11.2026 in der angegebenen Zeit möglich ist. Wortmeldungen können nur nach Maßgabe der Eintragungen in die Redelisten bzw. aufgrund expliziter Aufforderung des Verhandlungsleiters abgegeben werden. Beginn der Erörterung ist um 9:45 Uhr.

Am 26.11.2026 wird die Erörterung um 9:00 Uhr fortgesetzt. Sollte die mündliche Verhandlung nicht abgeschlossen werden können, wird Ort und Zeit der Fortsetzung bekannt gegeben. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Beim Saaleinlass werden Sie an allen Verhandlungstagen ersucht, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch natürliche Personen, die volljährig und handlungsfähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, durch juristische Personen oder durch eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenvermerk. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis (§ 10 Abs.  1 AVG).

4. Hinweise: 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, die dem Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 zugerechnet werden können und, soweit sie nicht als Formalparteien am Verfahren zu beteiligen sind, eine rechtserhebliche Einwendung gemäß § 44b Abs. 1 AVG während der öffentlichen Auflage vom 06.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 erhoben haben.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl

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