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Kollektivvertrag KV 463/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 15.10.2026

Kollektivvertrag: KV 463/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. April 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 463/2026
Katasterzahl
XIX/93/14

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.850.681

KV 463/2026. Am 2. Juni 2026 haben die Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, Sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg; b) für sämtliche Mitglieder der o. a. Notariatskammer; c) für alle in den Kanzleien der öffentlichen Notare im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlingen, mit Ausnahme der Notariatskandidaten. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte) auf welche das Angestelltengesetz, idgF, Anwendung findet. Ausgenommen sind Praktikanten und Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 463/2026, Katasterzahl XIX/93/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 12. Oktober 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz