Kollektivvertrag KV 463/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 15.10.2026
Kollektivvertrag: KV 463/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. April 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 463/2026
- Katasterzahl
- XIX/93/14
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.850.681
KV 463/2026. Am 2. Juni 2026 haben die Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, Sonstige Gewerbe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg; b) für sämtliche Mitglieder der o. a. Notariatskammer; c) für alle in den Kanzleien der öffentlichen Notare im Angestelltenverhältnis Beschäftigten und kaufmännischen Lehrlingen, mit Ausnahme der Notariatskandidaten. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer (auch Aushilfskräfte) auf welche das Angestelltengesetz, idgF, Anwendung findet. Ausgenommen sind Praktikanten und Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 463/2026, Katasterzahl XIX/93/14, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 12. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz