Großverfahren Elektrifizierung Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf, GZ: 2026-0.622.626
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturVeröffentlicht auf EVI am 19.10.2026
Großverfahren: Elektrifizierung Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf, GZ: 2026-0.622.626
- Geschäftszahl
- 2026-0.622.626
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
- Vorhaben
- Elektrifizierung der ÖBB-Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf („Steirische Ostbahn“); forstrechtliches Rodungsbewilligungsverfahren
- Einsicht in Unterlagen
- 19.10.2026 - 30.11.2026
- Ort
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Radetzkystraße 2, 7. Stock, Zimmer 7E27
1030 Wien - Standortgemeinde
- Gemeindeamt der Marktgemeinde Laßnitzhöhe
- Schriftliche Einwendungen
- 19.10.2026 - 30.11.2026
- Behörde
- Organisation
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
- Übermittlung
- Post
- Radetzkystraße 2, 1030 Wien
- e2@bmimi.gv.at
- Antragsteller
- ÖBB-Infrastruktur AG
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Geschäftszahl: 2026-0.622.626
Wien, 12. Oktober 2026
Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf
Elektrifizierung; Abschnitt Gleisdorf – Autal
Bahnhof Laßnitzhöhe
forstrechtlicher Rodungsbewilligungsantrag
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und Stellungnahmemöglichkeit
Edikt
Mit Bescheid des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur vom 19. Jänner 2026, GZ. 2026-0.045.736, als zuständiger Eisenbahnbehörde wurde der ÖBB-Infrastruktur AG die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Ausführung des Abschnitts Gleisdorf – Autal im Zuge der Elektrifizierung der ÖBB-Strecke 2710 Mogersdorf Staatsgrenze – Graz Hbf („Steirische Ostbahn“) erteilt.
Mit Schreiben vom 18. Juni 2026 hat die ÖBB-Infrastruktur AG unter Vorlage entsprechender Unterlagen nunmehr ergänzend einen Antrag auf Erteilung der forstrechtlichen Rodungsbewilligung gemäß den §§ 17 ff ForstG für vorübergehende und dauernde Rodungen von Waldflächen im Bereich des Bahnhofs Laßnitzhöhe gestellt.
Beschreibung des Vorhabens
Die im Projekt dargestellten Rodungen haben sich für die Ausrüstung der bestehenden Gleise mit einer Oberleitung und die Errichtung eines Schaltgerüstes, die Herstellung der Neulage von Gleis 1 und 2 über eine Strecke von ca. 300 m und die Errichtung eines zusätzlichen Abstellgleises im Bereich Bahnhof Laßnitzhöhe im Zuge der Ausführung des ggst. Eisenbahnbahnbauvorhabens als zwingend erforderlich erwiesen.
Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit
In den Antrag und die Antragsunterlagen sowie in den dazu von der Behörde eingeholten Befund und Gutachten des Amtssachverständigen für Forsttechnik vom 21.7.2026 kann ab Montag, den 19. Oktober 2026 bis Montag, den 30. November 2026, bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, 7. Stock, Zimmer 7E27, als gemäß § 185 Abs 6 ForstG zuständiger Behörde, während der Amtsstunden jeweils nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter +43 (1) 71162 DW 652215 oder DW 652219;
- Gemeindeamt der Marktgemeinde Laßnitzhöhe als Standortgemeinde. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zusätzlich auch unter dem auf der Webseite des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur veröffentlichen Link möglich.
Zu diesem Vorhaben können während dieses Zeitraums (19. Oktober 2026 bis 30. November 2026) beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese per E-Mail an e2@bmimi.gv.at zu übermitteln.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
Für den Bundesminister:
Mag. Erich Simetzberger
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur