Kollektivvertrag KV 462/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 14.10.2026
Kollektivvertrag: KV 462/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 462/2026
- Katasterzahl
- I/01/10
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.841.885
KV 462/2026. Am 22. Jänner 2026 haben die Bundesinnung der Gärtner und Floristen und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe mit Ausnahme der Friedhofsgärtner; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge, mit Ausnahme der Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Anhänge A und B. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 462/2026, Katasterzahl I/01/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz