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Kollektivvertrag KV 462/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 14.10.2026

Kollektivvertrag: KV 462/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 462/2026
Katasterzahl
I/01/10

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.841.885

KV 462/2026. Am 22. Jänner 2026 haben die Bundesinnung der Gärtner und Floristen und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle der o. a. Bundesinnung angehörenden gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe mit Ausnahme der Friedhofsgärtner; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge, mit Ausnahme der Pflichtpraktikanten. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Anhänge A und B. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 462/2026, Katasterzahl I/01/10, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Oktober 2026

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz