Kollektivvertrag KV 461/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 14.10.2026
Kollektivvertrag: KV 461/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 461/2026
- Katasterzahl
- IV/31/95
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.841.885
KV 461/2026. Am 30. April 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die in der österreichischen Zuckerindustrie beschäftigten ArbeitnehmerInnen abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Zuckerindustrie angehörenden Mitgliedsbetriebe, deren Nebenbetriebe und auf eigene Rechnung betriebene Niederlassungen sowie für alle Außenstellen und Zentralbüros der Unternehmungen, die dem Verband der Zuckerindustrie angehören; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, die zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 31. August 2018 in Betriebe eingetreten sind, welche dem fachlichen Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages (Absatz b) unterliegen und in einem aufrechten und ununterbrochenen Dienstverhältnis stehen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend die Auszahlung der Zulage III und wurde unter Registerzahl KV 461/2026, Katasterzahl IV/31/95, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz