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Kollektivvertrag KV 461/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 14.10.2026

Kollektivvertrag: KV 461/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. März 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 461/2026
Katasterzahl
IV/31/95

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.841.885

KV 461/2026. Am 30. April 2026 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die in der österreichischen Zuckerindustrie beschäftigten ArbeitnehmerInnen abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Zuckerindustrie angehörenden Mitgliedsbetriebe, deren Nebenbetriebe und auf eigene Rechnung betriebene Niederlassungen sowie für alle Außenstellen und Zentralbüros der Unternehmungen, die dem Verband der Zuckerindustrie angehören; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, die zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 31. August 2018 in Betriebe eingetreten sind, welche dem fachlichen Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages (Absatz b) unterliegen und in einem aufrechten und ununterbrochenen Dienstverhältnis stehen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend die Auszahlung der Zulage III und wurde unter Registerzahl KV 461/2026, Katasterzahl IV/31/95, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Oktober 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz