Kollektivvertrag KV 456/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 14.10.2026
Kollektivvertrag: KV 456/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. März 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 456/2026
- Katasterzahl
- I/02/4
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.841.885
KV 456/2026. Am 13. März 2026 haben der Fachverband der gewerblichen Dienstleister und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen und gewerblichen Lehrlinge in den gewerblichen Forstunternehmen Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Berufszweig Forstunternehmer (Holzschlägerung, -bringung, Aufforstung etc.) im o. a. Fachverband angehören, ausgenommen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, soweit diese dem Landarbeitsgesetz bzw. den Landarbeitsordnungen unterliegen; c) für alle Arbeiter/innen sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Anhänge A und B (Löhne und Lehrlingseinkommen) und wurde unter Registerzahl KV 456/2026, Katasterzahl I/02/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 9. Oktober 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz