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Außerordentliche Generalversammlung 22. Oktober 2026, 11:30 Uhr

SUNARES Société d'Investissement à Capital Variable

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Veröffentlicht auf EVI am 05.10.2026

Außerordentliche Generalversammlung: 22. Oktober 2026, 11:30 Uhr

Termin
Donnerstag, den 22. Oktober 2026 um 11:30 Uhr
Ort
Sitz des Fonds

SUNARES

société anonyme - société d´investissement à capital variable

2, rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxemburg: B136745
(der "Fonds")

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Sehr geehrter Aktionär,

wir, der Verwaltungsrat des Fonds, laden Sie hiermit in Ihrer Eigenschaft als Aktionär des Fonds zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre des Fonds am 22. Oktober 2026 um 11:30 Uhr MESZ am Sitz des Fonds (die „Versammlung“) ein. 

Für den Fall, dass das notwendige Quorum, wie in dieser Einladung beschrieben, nicht bei der Versammlung erreicht wird, laden wir Sie ebenfalls hiermit vorsorglich im Voraus zu einer zweiten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre des Fonds am 19. November 2026 um 11:30 Uhr MESZ am Sitz des Fonds („Versammlung 2“) ein.

Gegenstand der Versammlung ist die Beratung und Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte: 

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
  2. Beschlussfassung über die Änderung von Artikel 2 Sitz“ der Satzung des Fonds hinsichtlich der Möglichkeit, dass der Verwaltungsrat des Fonds bei einer Verlegung des Sitzes des Fonds. von einer in eine andere Gemeinde des Großherzogtums Luxemburg Artikel 2 vor einem luxemburgischen Notar abändern kann. 
  3. Beschlussfassung über die Änderung und Einfügung einer Passage in Artikel 8 „Rücknahme von Anteilen“ der Satzung des Fonds hinsichtlich der Aufnahme von regulatorisch notwendigen Bestimmungen zu Liquiditätsmanagementinstrumenten („LMTs“) im Einklang mit der Richtlinie 2009/65/EC, wie zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2024/927 abgeändert, sowie dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere in seiner jeweils geltenden Fassung. 
  4. Beschlussfassung über die Änderungen von Artikel 22 „Generalversammlung“ der Satzung des Fonds hinsichtlich der Möglichkeit des Abhaltens der jährlichen Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds. 
  5. Komplette Neufassung der Satzung aufgrund der Änderungen von Artikel 2 „Sitz“, Artikel 8 „Rücknahme von Anteilen“ und Artikel 22 „Generalversammlung“ und rechtlicher Aktualisierungen.
  6. Sonstiges.

Quorum und Requirements

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte (50 %) des Aktienkapitals des Fonds anwesend oder vertreten ist (Quorum).

Für die Beschlussfassung zu den Punkten der Tagesordnung (insbesondere Agendapunkte 2,3, 4 und 5) ist gemäß Artikel 450-3 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in seiner jeweils geltenden Fassung („Gesetz von 1915“) eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist oder nicht über die oben genannte Tagesordnung beraten und abstimmen kann, wird die Versammlung 2 am 19. November 2026 stattfinden, zu der mit dieser Einladung bereits eingeladen wurde. 

Bei der Versammlung 2 gibt es kein Anwesenheitserfordernis (Quorum). Beschlüsse zu den Punkten der Tagesordnung würden gemäß Artikel 450-3 des Gesetzes von 1915 mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Versammlung und jede folgende Versammlung, auch die Versammlung 2, wird im Beisein eines luxemburgischen Notars stattfinden. 

Aktionäre, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, werden gebeten, eine pdf Kopie einer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vollmacht (siehe Anhang) per E-Mail bis spätestens vierundzwanzig (24) Stunden vor der Versammlung an CorpSec_VPFLU@vpbank.com zu senden. Das Original ist anschließend per Post an die Adresse des Fonds zu übermitteln. Diese Vollmacht würde auch für die Versammlung 2 gelten.

Die Bestimmung des Stimmrechts wird auf Basis der am fünften Tag um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) vor der Versammlung bzw. vor der Versammlung 2 (der „Stichtag“) ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien bestimmt. Die Anzahl der Stimmrechte der Aktionäre wird entsprechend der am Stichtag vom Aktionär gehaltenen Aktien bestimmt.

Der Text der vorgeschlagenen Änderungen für die Satzung sowie der Entwurf der zu verabschiedenden neuen Satzung ist zur Einsicht für die Aktionäre acht (8) vor der Generalversammlung am Sitz des Fonds einsehbar.

Der Verwaltungsrat des Fonds

Anhänge zur Veröffentlichung

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