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Aufgebote Testamentseröffnung

Walter Aschenwald

Veröffentlicht auf EVI am 02.10.2026

Aufgebote: Testamentseröffnung

Rechtsgrundlage
Art. 558 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Meldestelle
Organisation
kanton glarus - Volkswirtschaft und Inneres, Fachstelle Erbschaft
Übermittlung
Post
Asylstrasse 30, CH-8750 Glarus

Testamentseröffnung Aschenwald Walter

Der am 23. August 2026 in Glarus Nord GL, Schweiz, verstorbene Aschenwald Walter, geboren am 6. April 1942 in Ramsberg, Tirol, Österreich, verheiratet, Sohn der Aschenwald Anna, wohnhaft gewesen in CH-8752 Näfels, Letz 11, hat letztwillig über seinen gesamten Nachlass verfügt.

Da der eröffnenden Fachstelle nicht alle gesetzlichen Erben bekannt sind, liegt diesen die Verfügung von Todes wegen bei der Fachstelle Erbschaft, Asylstrasse 30, CH-8750 Glarus, zur Einsicht auf. Die gesetzlichen Erben haben sich urkundlich über ihre Erbberechtigung auszuweisen.

Sofern innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung keine Einsprache bei der Fachstelle Erbschaft erfolgt, wird die Erbschaft den eingesetzten Erben gemäss Art. 559 ZGB auf deren Verlangen ausgehändigt.

Fachstelle Erbschaft Glarus

Verantwortlich für den Inhalt:
kanton glarus - Volkswirtschaft und Inneres