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Großverfahren Windpark Maustrenk IV, WST1-UG-118

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

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Veröffentlicht auf EVI am 30.09.2026

Großverfahren: Windpark Maustrenk IV, WST1-UG-118

Kennzeichen
WST1-UG-118
Rechtsgrundlage
  • § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
  • § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Windpark Maustrenk IV
Einsicht in Unterlagen
30.09.2026 - 13.11.2026
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
Zistersdorf, Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
30.09.2026 - 13.11.2026
UVP-Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
TPA Windkraft GmbH

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-118

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die TPA Windkraft GmbH, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, hat mit Eingabe vom 18.12.2025, modifiziert mit Schreiben vom 11.05.2026 und 30.06.2026, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Maustrenk IV“ gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Antragstellerin beabsichtigt mit dem Vorhaben Windpark Maustrenk IV in der Gemeinde Zistersdorf die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen der Type Vestas V172 mit einer Engpassleistung von je 7,2 MW, einer Nabenhöhe von je 175 m und einem Rotordurchmesser von je 172 m inkl. Begleitmaßnahmen. In Summe ergibt sich für das Vorhaben eine Gesamtleistung von 28,8 MW. Von Teilen der Verkabelung sind weiters die Gemeinden Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach betroffen. 

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker

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