Großverfahren Windpark Maustrenk IV, WST1-UG-118
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Organisationsprofil ansehen: Amt der Niederösterreichischen LandesregierungVeröffentlicht auf EVI am 30.09.2026
Großverfahren: Windpark Maustrenk IV, WST1-UG-118
- Kennzeichen
- WST1-UG-118
- Rechtsgrundlage
- § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
- § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
- Vorhaben
- Windpark Maustrenk IV
- Einsicht in Unterlagen
- 30.09.2026 - 13.11.2026
- UVP-Behörde
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten - Standortgemeinden
- Zistersdorf, Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach
- Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
- 30.09.2026 - 13.11.2026
- UVP-Behörde
- Organisation
- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
- Übermittlung
- Post
- Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
- Antragsteller
- TPA Windkraft GmbH
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-118
Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrags
Die TPA Windkraft GmbH, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, hat mit Eingabe vom 18.12.2025, modifiziert mit Schreiben vom 11.05.2026 und 30.06.2026, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Maustrenk IV“ gestellt.
Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerin beabsichtigt mit dem Vorhaben Windpark Maustrenk IV in der Gemeinde Zistersdorf die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen der Type Vestas V172 mit einer Engpassleistung von je 7,2 MW, einer Nabenhöhe von je 175 m und einem Rotordurchmesser von je 172 m inkl. Begleitmaßnahmen. In Summe ergibt sich für das Vorhaben eine Gesamtleistung von 28,8 MW. Von Teilen der Verkabelung sind weiters die Gemeinden Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach betroffen.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Hauskirchen, Neusiedl/Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf und Mistelbach sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
4. Hinweise
Ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 30.09.2026 bis einschließlich 13.11.2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).
Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung