Zum Inhalt

Ansuchen um Baubewilligung 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, GZ.: A17-BAB-073983/2025

Stadt Graz

Organisationsprofil ansehen: Stadt Graz

Veröffentlicht auf EVI am 04.11.2026

Eckdaten

Geschäftszahl
A17-BAB-073983/2025
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I. Nr. 51/1991 idF BGBl. I. Nr. 82/2025
Vorhaben
Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Abstellflächen, Stützmauern mit aufgesetzten Einfriedungen, Oberflächenentwässerungsanlagen und zur Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, auf dem Grundstück Nr. 71/4, EZ 1508, KG 63125 Webling
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 18. Dezember 2026
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
3. Stock, Zimmer Nr. 310
Frist für Einwendungen
Freitag, den 18. Dezember 2026
Kontakt für Einwendungen
Organisation
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung
E-Mail
bab@stadt.graz.at
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Antragsteller
  • Dragan Ljoljic
  • Dražana Ljoljic

Originalveröffentlichung

Stadt Graz

Bau- und Anlagenbehörde

GZ.: A17-BAB-073983/2025
8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403

Graz, am 04.11.2026

Edikt 

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I. Nr. 51/1991 idF BGBl. I. Nr. 82/2025, wird kundgemacht:

Herr Dragan Ljoljic und Frau Dražana Ljoljic, haben bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Abstellflächen, Stützmauern mit aufgesetzten Einfriedungen, Oberflächenentwässerungsanlagen und zur Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, auf dem Grundstück Nr. 71/4, EZ 1508, KG 63125 Webling, angesucht.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk. BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme

Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 18.12.2026

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 3. Stock, Zimmer Nr. 310, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5017 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung

Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 18.12.2026 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).

Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis

Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat: 
Mag. Florian Seibert

Anhänge zur Veröffentlichung

  • 041126_Stadt Graz.pdf (27,2 KB)

Verantwortlich für den Inhalt

Stadt Graz

War diese Veröffentlichung leicht zu verstehen?