Ansuchen um Baubewilligung 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, GZ.: A17-BAB-073983/2025
Stadt Graz
Organisationsprofil ansehen: Stadt GrazVeröffentlicht auf EVI am 04.11.2026
Eckdaten
- Geschäftszahl
- A17-BAB-073983/2025
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I. Nr. 51/1991 idF BGBl. I. Nr. 82/2025
- Vorhaben
- Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Abstellflächen, Stützmauern mit aufgesetzten Einfriedungen, Oberflächenentwässerungsanlagen und zur Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, auf dem Grundstück Nr. 71/4, EZ 1508, KG 63125 Webling
- Einsichtnahme in Unterlagen bis
- Freitag, den 18. Dezember 2026
- Ort
- Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
3. Stock, Zimmer Nr. 310 - Frist für Einwendungen
- Freitag, den 18. Dezember 2026
- Kontakt für Einwendungen
- Organisation
- Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
- Übermittlung
- bab@stadt.graz.at
- Telefax
- 0316/872-5009
- Post
- Europaplatz 20, 8020 Graz
- Antragsteller
- Dragan Ljoljic
- Dražana Ljoljic
Originalveröffentlichung
Stadt Graz
Bau- und Anlagenbehörde
GZ.: A17-BAB-073983/2025
8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403
Graz, am 04.11.2026
Edikt
Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I. Nr. 51/1991 idF BGBl. I. Nr. 82/2025, wird kundgemacht:
Herr Dragan Ljoljic und Frau Dražana Ljoljic, haben bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Abstellflächen, Stützmauern mit aufgesetzten Einfriedungen, Oberflächenentwässerungsanlagen und zur Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Straßganger Straße 403, auf dem Grundstück Nr. 71/4, EZ 1508, KG 63125 Webling, angesucht.
Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk. BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.
Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen
bis zum 18.12.2026
bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 3. Stock, Zimmer Nr. 310, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5017 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).
Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 18.12.2026 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).
Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.
Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.
Für den Stadtsenat:
Mag. Florian Seibert
Anhänge zur Veröffentlichung
- 041126_Stadt Graz.pdf (27,2 KB)
Verantwortlich für den Inhalt
Stadt Graz