Ansuchen um Baubewilligung Bauabschnitt U5/4 Arne-Karlsson-Park und Bauabschnitt U5/7+8 Hernals, MA64-1561617-2025, MA64-1678168-2025
Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64
Organisationsprofil ansehen: Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64Veröffentlicht auf EVI am 01.10.2026
Ansuchen um Baubewilligung: Bauabschnitt U5/4 Arne-Karlsson-Park und Bauabschnitt U5/7+8 Hernals, MA64-1561617-2025, MA64-1678168-2025
- Aktenzeichen
- MA64-1561617-2025
- MA64-1678168-2025
- Rechtsgrundlage
- § 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957 i.d.g.F.
- §§ 44a, 44b und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.
- Vorhaben
- Bauabschnitt U5/4 Arne-Karlsson-Park
- Bauabschnitt U5/7+8 Hernals
- Einsichtnahme in Unterlagen
- 01.10.2026 - 12.11.2026
- Ort
- Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64
Lerchenfelder Straße 4
1080 Wien
1. Stock, Zimmer 110 - Schriftliche Einwendungen
- 01.10.2026 - 12.11.2026
- Kontakt für Einwendungen
- Organisation
- Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64
- Übermittlung
- Post
- Lerchenfelder Straße 4, 1080 Wien
- Antragsteller
- WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Amt der Wiener Landesregierung
MA64-1561617-2025
MA64-1678168-2025
Wien, am 22. September 2026
WIENER LINIEN GmbH & Co KG
U-Bahnlinie U5, Bauabschnitt U5/4 Arne-Karlsson-Park
U-Bahnlinie U5, Bauabschnitt U5/7+8 Hernals
Kundmachung durch Edikt
1. Gegenstand des Antrages
WIENER LINIEN GmbH & Co KG hat Anträge auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957 i.d.g.F. und Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 95 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 i.d.g.F. für folgendes Vorhaben eingebracht:
2. Beschreibung der Vorhaben
a) Der Bauabschnitt U5/4 Arne-Karlsson-Park schließt nach der Station Frankhplatz an den Bestand U5/2 an und verläuft unter der Bebauung im 9. Bezirk östlich des AKH unter Querung der Garnisongasse, der Lackierergassse, der Van-Swietengasse und der Sensengasse entlang der Währinger Straße zu der Station Arne-Karlsson-Park und weiter unter der Bebauung entlang der Währinger Straße und unter Querung der Schlagergasse in Richtung Währinger Gürtel, wo das Betriebsbauwerk Währinger Gürtel bzw. der Gleiswechsel das Ende des Bauabschnitts darstellt. Die Streckenröhren werden in geschlossener Bauweise hergestellt. Die U5-Station Arne-Karlsson-Park befindet sich im nordöstlichen Teil des Arne-Karlsson-Parks in paralleler Lage zur Währinger Straße und erstreckt sich von der Währinger Straße 43 bis zur Spitalgasse. Die Station ist mit einem Mittelbahnsteig sowie mit beidseitigen Endaufgängen konzipiert und wird in offener Bauweise errichtet. Der stadtauswärtige Ausgang (Kreuzungsbereich Währinger Straße/Spitalgasse) dient auch zum Umsteigen in die Straßenbahn der in der Währinger Straße und der Spitalgasse fahrenden Linien.Im Bereich Währinger Straße 43 gibt es ein zweites, kleineres Aufnahmegebäude.
b) Der Bauabschnitt U5/7+8 Hernals umfasst die Streckenröhren vom Bauabschnittsende U5/4 am westlichen Ende des Betriebsbauwerks Währinger Gürtel in einem Bogen über die Staudgasse bis zum Stationsgebäude Michelbeuern (Währinger Gürtel), vom Stationsgebäude Michelbeuern unter Querung der Theresiengasse, der Leo-Slezak-Gasse, der Ranftlgasse und der Syringergasse Richtung Jörgerstraße und Hernalser Hauptstraße bis zur Station Elterleinplatz, ab der Station Elterleinplatz entlang der Hernalser Hauptstraße bis zur Station Hernals und weiter bis zur Betriebsanlage Hernals und inkludiert das Betriebsbauwerk Leo-Slezak-Gasse mit einer Gleiswechselanlage, das Betriebsbauwerk Kulmgasse, die Station Hernals sowie die Betriebsanlage Hernals. Die eingleisigen Streckenröhren werden mittels Tunnelvortriebsmaschine hergestellt, die kurzen Streckentunnel und die Großquerschnitte im Bereich der Gleiswechsel und die Querschläge im Bereich des Betriebsbauwerkes Kulmgasse werden nach den Grundsätzen der „Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode“ (NÖT) aufgefahren. Die Schächte der Station Hernals und der Betriebsbauwerke werden in offener Bauweise errichtet. Die Station Hernals, die von der Redtenbachergasse bis zur Julius-Meinl-Gasse reicht, liegt vollständig unter der Hernalser Hauptstraße und bildet die neue Endstation der Linie U5 und damit den Umsteigepunkt zu den anschließenden Straßenbahn und S-Bahnlinien. Die Betriebsanlage Hernals, welche an den westlichen Teil des Stationsbauwerks der Station Hernals anschließt, erstreckt sich von der Julius-Meinl-Gasse bis zur Kainzgasse. Drei Querschächte ca. auf Höhe Beringgasse, Pretschgogasse und Kainzgasse beherbergen Fluchtstiegen und Betriebsräume.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Die Anträge, die Antragsunterlagen und die vorliegenden Gutachten der Sachverständigen liegen in der Zeit vom
1. Oktober 2026 bis 12. November 2026
beim Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4, 1. Stock, Zimmer 110, nach telefonischer Terminvereinbarung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf eigene Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen.
4. Hinweis
Da es sich um ein Großverfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass die Parteien des Verfahrens innerhalb der obengenannten Frist schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben erheben können. Derartige Einwendungen sind an das Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4, zu richten.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht bis zum 12. November 2026 schriftliche Einwendungen erheben (§ 44b Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.).
Wenn Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache beim Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 64, Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass längere Ortsabwesenheit kein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis darstellt.
5. Künftige Kundmachungen und Zustellungen
Gemäß §§ 44d und 44f AVG können in den gegenständlichen Verfahren Anberaumungen und Zustellungen ebenfalls durch Edikt vorgenommen werden.
6. Rechtsgrundlage
§ 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957 i.d.g.F.
§§ 44a, 44b und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.
Mag.ª Michaela Rodt
Telefon +43 1 4000 89946
Für den Landeshauptmann:
Mag.a Brigitte Marecek-Angerer
- Verantwortlich für den Inhalt:
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