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Großverfahren Windpark Sulz, WST1-UG-121

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

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Veröffentlicht auf EVI am 06.10.2026

Großverfahren: Windpark Sulz, WST1-UG-121

Kennzeichen
WST1-UG-121
Rechtsgrundlage
  • § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
  • § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Windpark Sulz
Einsicht in Unterlagen
06.10.2026 - 18.11.2026
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
Sulz im Weinviertel, Zistersdorf und Spannberg
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
06.10.2026 - 18.11.2026
UVP-Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
EFB Windenergie GmbH & Co KG

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-121

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die EFB Windenergie GmbH & Co KG, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, hat mit Eingabe vom 22.12.2025, geändert mit Schreiben vom 16.06.2026, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben Windpark Sulz gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Mit dem Vorhaben Windpark Sulz sollen zehn Windenergieanlagen (WEA) samt Nebenanlagen der Type Vestas V172 7,2 MW, Rotordurchmesser 172 m, Nabenhöhe 175 m, errichtet und betrieben werden. Die Gesamtengpassleistung beträgt 72 MW.

Die WEA des geplanten Vorhabens befinden sich in der Gemeinde Sulz im Weinviertel. Teile der Zuwegung und Verkabelung liegen auch in den Gemeinden Zistersdorf und Spannberg.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 06.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Sulz im Weinviertel, Zistersdorf und Spannberg sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 06.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 06.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl

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