Veröffentlichungen durch AG Bezugsaufforderung
Lenzing Aktiengesellschaft (96499k)
Firmenprofil ansehen: Lenzing AktiengesellschaftVeröffentlicht auf EVI am 02.10.2026
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
Lenzing Aktiengesellschaft
ISIN AT0000644505
Bezugsaufforderung
Bereits mit Grundsatzbeschluss vom 27.07.2026 hat der Vorstand beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung das Grundkapital gemäß dem Beschlussvorschlag zu erhöhen, bei Vorliegen der entsprechenden Marktbedingungen im Jahr 2026 eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 288.739.172 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 1,039 durchzuführen, um das Eigenkapital der Gesellschaft nachhaltig zu stärken. Der Gesamtausgabebetrag aller neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien wird maximal EUR 300.000.000,-- betragen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mit Beschluss vom gleichen Tag einen Finanzierungsauschuss des Aufsichtsrats (der „Finanzierungsausschuss“) eingerichtet und diesen ermächtigt, alle Beschlüsse in Zusammenhang mit dieser Kapitalerhöhung für den Aufsichtsrat zu fassen.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 25.08.2026 der Lenzing Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 40.107.738,37, eingeteilt in 38.618.180 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlage um bis zu EUR 300.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 288.739.172 Stück neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wurde gleichzeitig ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag und die weiteren Ausgabebedingungen festzulegen, wobei der Ausgabebetrag den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zumindest EUR 1,039 pro Aktie zu betragen hat. Mit Beschluss vom 03.09.2026 wurde der Hauptversammlungsbeschluss im Firmenbuch des Landesgerichts Wels eingetragen.
Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft in seiner Sitzung vom 01.10.2026 (Durchführungsbeschluss) mit Zustimmung des Finanzierungsausschusses des Aufsichtsrats vom 01.10.2026, den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 40.107.738,37 um EUR 36.096.964,53, somit auf EUR 76.204.702,90 durch Ausgabe von 34.756.362 auf Inhaber lautenden neuen Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinzahlung unter mittelbarer Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Altaktionäre zu erhöhen.
Der Bezugspreis, zu welchem Bezugsberechtigte ihr Bezugsrecht ausüben können, wurde mit EUR 8,65 je Neuer Aktie festgelegt. Die Neuen Aktien gewähren volle Dividendenberechtigung ab dem 01.01.2026 und tragen dieselbe ISIN wie die bestehenden Aktien, nämlich AT0000644505.
Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass die Kreditinstitute Erste Group Bank AG, FN 33209 m, Am Belvedere 1, 1100 Wien, UniCredit Bank GmbH (Amtsgericht München HRB München HRB 289472), Arabellastraße 12, 81925 München, Deutschland, COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000), Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, und BNP Paribas (RCS Paris 662 042 449), 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich (die „Joint Global Coordinators“), die Neuen Aktien gemäß § 153 Abs 6 AktG mit der Verpflichtung übernehmen, sie den Bezugsberechtigten innerhalb der weiter unten genannten Bezugsfrist zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten („Bezugsangebot“). Die Neuen Aktien werden von den Joint Global Coordinators gegen Bezahlung des Ausgabebetrags von EUR 1,039 je Neuer Aktie (Nominalzeichnung) gezeichnet.
Jene Neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt werden, können am 20.10.2026 interessierten Investoren mindestens zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden, und zwar in Form von (a) Privatplatzierungen in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten” bzw. die „U.S.A.”) und Österreichs nach den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage von Regulation S des US-amerikanischen Securities Act of 1933 der Vereinigten Staaten (der „Securities Act”) sowie auf der Grundlage von Ausnahmen im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG in der geltenden Fassung („Prospektverordnung”) nach den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften, (b) Privatplatzierungen innerhalb der Vereinigten Staaten bei qualifizierten institutionellen Käufern (qualified institutional buyers) im Sinne der Befreiung von den in Rule 144A des Securities Act vorgesehenen Registrierungsanforderungen des Securities Act und (c) Privatplatzierungen in Kanada bei zugelassenen Investoren (accredited investors), die in den Provinzen Alberta, British Columbia, Ontario und Quebec zugelassen sind (die "Privatplatzierung").
Der Bezugspreis ist bis spätestens am 23.10.2026 zur Zahlung fällig.
Für die Einbuchung des Bezugsrechts ist der Depotstand der gehaltenen Stückaktien an der Gesellschaft am 01.10.2026 (23:59 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit) maßgeblich. Die Bezugsrechte werden den bestehenden Aktionären am 06.10.2026 (Pay Date) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit eingeladen, ihr Bezugsrecht in der Zeit von voraussichtlich
06.10.2026 bis 20.10.2026 (jeweils einschließlich) (die „Bezugsfrist“)
bei der
Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1, 1100 Wien
(Bezugsstelle)
während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Bezugsberechtigte, deren bestehende Aktien der Gesellschaft von einer Depotbank, die über ein Depot bei OeKB CSD GmbH verfügt, oder von einer Finanzinstitution, die am Euroclear System oder an Clearstream Luxemburg teilnimmt, gehalten werden, können ihre Bezugsrechte nur ausüben, indem sie die Depotbank oder Finanzinstitution anweisen, die Neuen Aktien für sie zum Bezugspreis von EUR 8,65 je Neuer Aktie zu beziehen. Nach Ablauf der Bezugsfrist können Neue Aktien unter dem Bezugsangebot nicht mehr bezogen werden.
Für den Bezug und den Erwerb Neuer Aktien können bankübliche Spesen anfallen. Die Aktionäre der Gesellschaft sind aufgefordert, sich bei ihren jeweiligen depotführenden Banken über diese Spesen zu informieren.
Die Bezugsrechte sind übertragbar und haben die ISIN AT0000A3XCR6. Die Gesellschaft hat einen Bezugsrechtshandel beantragt. Die Bezugsrechte von Aktionären an den Neuen Aktien können voraussichtlich während des Zeitraums von
06.10.2026 bis zum 14.10.2026 (einschließlich)
(der „Handelszeitraum”) am Amtlichen Handel an der Wiener Börse im Auktionshandel gehandelt werden. Die Gesellschaft hat jedoch weder die Bezugsstelle noch andere Personen (außer die Wiener Börse) mit der Durchführung eines Bezugsrechtshandels beauftragt.
Die Ausübung von Bezugsrechten durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.
Die bestehenden Aktien werden ab dem 02.10.2026 „ex-Bezugsrecht“ gehandelt. Record Date ist der 05.10.2026. Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 10:9 können für jeweils 10 bestehende Aktien (bzw für die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) 9 Neue Aktien gegen Bareinzahlung des Bezugspreises bezogen werden. Bezugsberechtigte, deren Anzahl von bestehenden Aktien (oder entsprechenden Bezugsrechten) kein ganzzahliges Vielfaches von 10:9 ist, können ihre Bezugsrechte nicht oder nicht vollständig ausüben.
Gemäß dem Marktstandard für die Abwicklung von Kapitalmarkttransaktionen wurden das Guaranteed Participation Date (Garantiertes Teilnahme-Datum) mit 13.10.2026 und die Buyer Protection Deadline (Käuferschutz-Frist) mit 15.10.2026 festgelegt. Die OeKB CSD GmbH stellt dafür auf ihrer Website im Bereich Download Center (https://www.oekb-csd.at/download-center.html) unter dem Stichwort Muster-Buyer-Protection-Instruction (https://www.oekb-csd.at/suche.html?query=Muster-Buyer-Protection-Instruction) ein Dokument mit dem Titel „Buyer Protection Instruction (BPI)“ zur Verfügung, das dem Verkäufer und dem Käufer eines Wertpapierkaufs oder -übertrags eine bilaterale Vereinbarung zur Wahrung der Teilnahme des Käufers am Bezugsangebot ermöglicht.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass Bezugsrechte, die nicht fristgerecht ausgeübt oder verkauft werden, wertlos verfallen.
Die Gesellschaft wird die Zulassung der Neuen Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich ab dem 23.10.2026 im Segment „Prime Market“ gehandelt werden.
Die Neuen Aktien werden den Erwerbern nach Entstehung der Aktien durch Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch und gegen Bezahlung des Bezugspreises (bzw. des Angebotspreises in einer allfälligen Privatplatzierung) voraussichtlich am oder um den 23.10.2026 (Valutatag) im Wege einer Depotgutschrift zur Verfügung gestellt werden. Die Neuen Aktien werden in einer veränderbaren Sammelurkunde verbrieft werden, welche bei der OeKB CSD GmbH als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist.
Das Bezugsangebot und die Privatplatzierung können bis zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch jederzeit vorzeitig beendet oder die Bezugsfrist verlängert werden. Eine teilweise oder gänzliche Zurückziehung des Bezugsangebots bzw. der Privatplatzierung ohne Angabe von Gründen bleibt vorbehalten. Bei einem Abbruch des Bezugsangebots werden ausgeübte Bezugsrechte gegenstandslos und geleistete diesbezügliche Zahlungen aus der Ausübung des Bezugsrechts werden an die entsprechenden Personen zurückgezahlt (ohne Zinsen). Eine Verlängerung der Bezugsfrist oder ein Abbruch des Bezugsangebots bzw. der Privatplatzierung wird über elektronische Medien, über die Homepage der Gesellschaft sowie betreffend das Bezugsangebot auch durch unverzügliche Veröffentlichung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) verlautbart.
Die Joint Global Coordinators sind berechtigt, den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Übernahmevertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch oder im Falle des Abbruchs des Bezugsangebots entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Sollten die Joint Global Coordinators nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch vom Übernahmevertrag zurücktreten, bleibt die Lieferung der über Ausübung von Bezugsrechten erworbenen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises dennoch vorbehalten.
Sollten bereits Leerverkäufe Neuer Aktien erfolgt sein, trägt der Verkäufer der betreffenden Aktien im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrags durch die Joint Global Coordinators oder des Abbruchs des Bezugsangebots das Risiko, seine Lieferverpflichtung nicht durch Lieferung Neuer Aktien erfüllen zu können.
Diese Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Gesellschaft als Bezugsberechtigte und ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren. Diese Bezugsaufforderung ist weder ein Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Stückaktien oder Bezugsrechten noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzierungsinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen oder das Eingehen von sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf die Stückaktien oder die Bezugsrechte sollen nicht auf Grundlage dieser Bezugsaufforderung getroffen werden. Jede Investitionsentscheidung muss ausschließlich auf der Grundlage des durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten und veröffentlichten Prospektes der Gesellschaft vom 01.10.2026 samt allfälligen Nachträgen und Ergänzungen dazu (gemeinsam der „Prospekt“) getroffen werden. Der Prospekt in elektronischer Form ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.lenzing.com/de/investoren/kapitalmassnahmen/kapitalerhoehung-2026/) abrufbar.
Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien wurden und werden weder gemäß dem Wertpapierrecht einer ausländischen Rechtsordnung noch bei ausländischen Wertpapieraufsichtsbehörden registriert. Für ausländische Aktionäre können Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen daher insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland angeboten oder verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, ausgenommen an qualifizierten institutionellen Käufern (qualified institutional buyers) gemäß Rule 144A des Securities Act und Privatplatzierungen in Kanada bei zugelassenen Investoren (accredited investors), die in den Provinzen Alberta, British Columbia, Ontario und Quebec zugelassen sind. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann zu einer Verletzung US-Amerikanischer, Kanadischer, Japanischer oder Britischer Wertpapiergesetze oder von wertpapierrechtlichen Regelungen anderer Staaten führen. Ausländische Aktionäre werden aufgefordert, sich über diesbezügliche Beschränkungen entsprechend zu informieren.
Lenzing an der Ager, am 02.10.2026
Der Vorstand
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