Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 426/2026
Kollektivvertrag: KV 426/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Oktober 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 426/2026
- Katasterzahl
- XXI/95/53
Veröffentlicht auf EVI am 11.09.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.748.986
KV 426/2026. Am 8. Juli 2026 haben die Vereinigung der Schischulunternehmer Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Schi-, Snowboard-, Langlauf- und Schneesportschulen Österreichs; 3. für alle in diesen Schi-, Snowboard-, Langlauf- und Schneesportschulen Österreichs mit der Erteilung von Unterricht beauftragten unselbständig Tätigen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestbruttolohntarife und wurde unter Registerzahl KV 426/2026, Katasterzahl XXI/95/53, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. September 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz