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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 426/2026

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Kollektivvertrag: KV 426/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Oktober 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 426/2026
Katasterzahl
XXI/95/53

Veröffentlicht auf EVI am 11.09.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.748.986

KV 426/2026. Am 8. Juli 2026 haben die Vereinigung der Schischulunternehmer Österreichs und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Schi-, Snowboard-, Langlauf- und Schneesportschulen Österreichs; 3. für alle in diesen Schi-, Snowboard-, Langlauf- und Schneesportschulen Österreichs mit der Erteilung von Unterricht beauftragten unselbständig Tätigen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Mindestbruttolohntarife und wurde unter Registerzahl KV 426/2026, Katasterzahl XXI/95/53, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. September 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz