Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 424/2026
Kollektivvertrag: KV 424/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Juli 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 424/2026
- Katasterzahl
- IV/31/88
Veröffentlicht auf EVI am 11.09.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.748.986
KV 424/2026. Am 1. Juli 2026 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Steiermark; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 424/2026, Katasterzahl IV/31/88, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. September 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz