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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 423/2026

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Kollektivvertrag: KV 423/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Mai 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 423/2026
Katasterzahl
XIII/56,57/6

Veröffentlicht auf EVI am 11.09.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.748.986

KV 423/2026. Am 31. Juli 2026 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter:innen in der Elektro- und Elektronikindustrie abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Dieser Kollektivvertrag gilt für jene Unternehmen, die im KV-Abschlussjahr 2025 gemäß Anhang 1a KVEEI die Rezessionsoption in Anspruch genommen haben und deren Gesamtbelegschaft aus über zwei Drittel Arbeiterinnen und Arbeitern besteht, die überwiegend im Schichtbetrieb tätig sind und aus diesen Gründen mit der im KV-Abschluss 2026 vereinbarten Erhöhung der Schichtzulagen für die 2. Schicht von 50% über einen Zeitraum von drei Jahren erheblich belastet würden (Liebherr-Hausgeräte Lienz GmbH). Für in Wechselschichten tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Liebherr-Hausgeräte Lienz GmbH gilt demnach abweichend von Abschnitt 7 Punkt 15 KVArbEEI in der Fassung vom 1. Mai 2026. Ab 1. Mai 2030 gelten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zulagen für die 2. Schicht pro Stunde gemäß dem anzuwendenden KVEEI. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 423/2026, Katasterzahl XIII/56,57/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 7. September 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz