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Bekanntmachung vor Firmenspaltung Betrieb "Flex"

Veröffentlicht auf EVI am 05.09.2026

Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Betrieb "Flex"

Übertragende Gesellschaft
Flextronics International Gesellschaft m.b.H., FN 104704b
Übernehmende Gesellschaft
Flex Data Center Solutions GmbH, FN 670412a
Abgespaltener Anteil
Betrieb "Flex"
Rechtsgrundlage
§ 7 SpaltG

Flextronics International Gesellschaft m.b.H.

mit dem Sitz in Althofen

Die Flextronics International Gesellschaft m.b.H. beabsichtigt die Übertragung ihres Betriebes "Flex", im Wege der Abspaltung zur Aufnahme (§§ 1 Abs. 2 Z 2 und 17 SpaltG) unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach Artikel VI UmgrStG auf die Flex Data Center Solutions GmbH, eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Althofen und der Geschäftsanschrift Friesacher Straße 3, 9330 Treibach-Althofen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch unter FN 670412a (die "Abspaltung zur Aufnahme").

Der Spaltungs- und Übernahmevertrag wurde beim Landesgericht Klagenfurt am 3.9.2026 eingebracht.

Die Anteilsinhaber, die Gläubiger und der Betriebsrat werden auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs. 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen.

Demnach liegen während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlung, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, am Sitz der übertragenden Gesellschaft, als auch der übernehmenden Gesellschaft, der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der übertragenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Schlussbilanz zum 31.3.2026 zur Einsicht auf. Die Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft werden formgerecht auf den Spaltungsberichts iSv § 7 Abs. 2 Z 4 SpaltG, den Prüfungsbericht iSv § 7 Abs. 2 Z 5 SpaltG und den Bericht des Aufsichtsrats iSv § 7 Abs. 2 Z 6 SpaltG verzichten.

Die Geschäftsführer

Verantwortlich für den Inhalt:
Flextronics International Gesellschaft m.b.H. (104704b)
Flex Data Center Solutions GmbH (670412a)