Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 421/2026
Kollektivvertrag: KV 421/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Jänner 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 421/2026
- Katasterzahl
- XIX/93/13
Veröffentlicht auf EVI am 08.09.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.736.958
KV 421/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, einen Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern (Architektinnen/Architekten und Ingenieurkonsulentinnen /Ingenieurkonsulenten//Zivilingenieurinnen und - ingenieuren) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet; 2) für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker:innen und Ziviltechniker:innengesellschaften; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Arbeitnehmer:innen (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz (BGBl Nr 292/1921 idgF) Anwendung findet. Ausgenommen sind Ferialpraktikantinnen und –praktikanten und Volontärinnen/Volontäre, nicht aber Ferialarbeitnehmer:innen. Ferialarbeitnehmer:innen sind sinngemäß wie Lehrlinge zu behandeln. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und enthält außerdem die Anhänge I und II sowie die Anhänge A und B und wurde unter Registerzahl KV 421/2026, Katasterzahl XIX/93/13, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 2. September 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz