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Ansuchen um Baubewilligung 8010 Graz, III. Geidorf, Scheidtenbergergasse 3, GZ.: A17-BAB-096666/2025

Stadt Graz

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Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2026

Ansuchen um Baubewilligung: 8010 Graz, III. Geidorf, Scheidtenbergergasse 3, GZ.: A17-BAB-096666/2025

Geschäftszahl
A17-BAB-096666/2025
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 82/2025
Bauvorhaben
Errichtung eines Wohnhaues mit 14 Wohneinheiten, Herstellung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung sowie geringfügigen Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8010 Graz, III. Geidorf, Scheidtenbergergasse 3, auf dem Grundstück Nr. 367/58, EZ 1507, KG 63103 Geidorf.
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 04. Dezember 2026
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 236
Frist für Einwendungen
Freitag, den 04. Dezember 2026
Kontakt für Einwendungen
Organisation
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung
E-Mail
bab@stadt.graz.at
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Antragsteller
Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m.b.H.

Stadt Graz

Bau- und Anlagenbehörde

GZ.: A17-BAB-096666/2025
8010 Graz, III. Geidorf, Scheidtenbergergasse 3

Graz, am 21.10.2026

Edikt 

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 82/2025, wird kundgemacht:

Die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m.b.H. hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur/zu Errichtung eines Wohnhaues mit 14 Wohneinheiten, Herstellung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung sowie geringfügigen Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8010 Graz, III. Geidorf, Scheidtenbergergasse 3, auf dem Grundstück Nr. 367/58, EZ 1507, KG 63103 Geidorf, angesucht. Geplant ist die Errichtung eines fünfgeschoßigen, zentral am Bauplatz situierten Baukörpers mit innenliegender Erschließung und südseitig orientierten Balkonen.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welche mittels eines Bescheides entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme

Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen
bis zum 04.12.2026
bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 236, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung

Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 04.12.2026 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).
Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis

Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat:
Dipl.-Ing. Mag. Tobias Leitner

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt:
Stadt Graz