Rofanseilbahn Aktiengesellschaft (33727z) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 8. Oktober 2026, 11:00 Uhr
- Termin
- Donnerstag, den 08. Oktober 2026 um 11:00 Uhr
- Ort
- Sitzungssaal des Gemeindeamtes Maurach am Achensee
Veröffentlicht auf EVI am 04.09.2026
Einladung
zu der am Donnerstag, den 8. Oktober 2026, um 11:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Maurach am Achensee, stattfindenden
68. ordentlichen Hauptversammlung
der Rofanseilbahn Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Maurach am Achensee, FN 33727z
Tagesordnung:
- Vorlage der Unterlagen gem. § 96 Abs. 1 AktG. und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025;
- Wahlen in den Aufsichtsrat;
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 106 Z 4 iVm § 108 Abs. 3 Aktiengesetz hat jeder Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in nachstehende Unterlagen in den Geschäftsräumlichkeiten am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen:
- Unterlagen gem. § 96 Abs. 1 AktG.;
- Jahresabschluss mit Lagebericht;
- Vorschlag für die Gewinnverwendung;
- Bericht des Aufsichtsrates;
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, samt Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer seine Teilnahme spätestens am 5.10.2026 in Textform bei der Rofanseilbahn Aktiengesellschaft angemeldet hat und zwar per Post unter der Adresse Bozner Platz 6, 6020 Innsbruck, per Telefax an +43 512 52094-8025 oder per E-Mail an officeibk@abbag.com und der zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist.
Gemäß § 20 (3) der Satzung hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss gem. § 114 Aktiengesetz einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden.
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
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