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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 409/2026

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Kollektivvertrag: KV 409/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 409/2026
Katasterzahl
XXII/96/46

Veröffentlicht auf EVI am 07.09.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.727.706 

KV 409/2026. Am 21. August 2026 haben die Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS), die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft VIDA einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt 1. für die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes BARS; 2. für alle Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die dem fachlichen Geltungsbereich unterliegen; 3. für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und ist am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und enthält außerdem bundeslandspezifische Anhänge, die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bilden. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 409/2026, Katasterzahl XXII/96/46, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. September 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz