Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 408/2026
Kollektivvertrag: KV 408/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Jänner 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 408/2026
- Katasterzahl
- XXII/96/45
Veröffentlicht auf EVI am 07.09.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.727.706
KV 408/2026. Am 1. Jänner 2026 haben die Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die oberösterreichischen Ordensspitäler mit Öffentlichkeitsrecht abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für den Bereich des Bundeslandes Oberösterreich und der Gemeinde Wallsee; 2. für die im Fachbereich namentlich angeführten öffentlichen Krankenanstalten, deren Träger direkt oder indirekt römisch-katholische Orden oder Kongregationen sind; 3. für alle Dienstnehmer:innen in den unter Z 2 genannten Krankenanstalten und Einrichtungen (Angestellte und Arbeiter:innen), ausgenommen Ärzt:innen, akademisch graduierte Apothekenbedienstete und Personen, die selbst einem religiösen Orden oder einer Kongregation angehören. Der Kollektivvertrag gilt auch nicht für Praktikanten:innen, das sind Personen, die während der Zeit, die für ein Praktikum im Rahmen ihrer Ausbildung vorgesehen ist, vorübergehend, höchstens aber für die Zeit ihrer Ausbildung, im Krankenhaus tätig sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen, der Löhne und Gehälter sowie der Zulagen (Anhänge I, II, III, IIIa, IV, IVa und V) und wurde unter Registerzahl KV 408/2026, Katasterzahl XXII/96/45, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. September 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz