Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 407/2026
Kollektivvertrag: KV 407/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. Mai 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 407/2026
- Katasterzahl
- IX/41/11
Veröffentlicht auf EVI am 07.09.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.727.706
KV 407/2026. Am 21. Mai 2026 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Papier und Pappe erzeugende Industrie, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, der Überstundenpauschalien und sonstiger Entgelte und enthält weiters Bestimmungen betreffend Ist-Gehälter. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen einzelner rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. November 1991. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl 407/2026, Katasterzahl IX/41/11, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 1. September 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz