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Großverfahren Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, GZ: 2026-0.009.092

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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Veröffentlicht auf EVI am 23.09.2026

Großverfahren: Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, GZ: 2026-0.009.092

Geschäftszahl
2026-0.009.092
Rechtsgrundlage
§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idF BGBl. I Nr. 82/2025
Vorhaben
Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, km 41,207 bis km 49,911, ÖBB-Strecke 101 01, Abzw. Knoten Hadersdorf - Knoten Wagram
Einsicht in Unterlagen
23.09.2026 - 04.11.2026
Ort
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Standortgemeinden
  • Marktgemeinde Böheimkirchen, Marktplatz 2, 3071 Böheimkirchen
  • Marktgemeinde Kirchstetten, Wienerstraße 32, 3062 Kirchstetten
  • Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach
Schriftliche Stellungnahmen bis
Mittwoch, den 04. November 2026
Behörde
Organisation
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Übermittlung
Post
Radetzystraße 2, 1030 Wien
E-Mail
e2@bmimi.gv.at
Mündliche Verhandlung
Mittwoch, den 11. November 2026 um 10:00 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
Festsaal (2. OG) der Marktgemeinde Böheimkirchen
Marktplatz 2
3071 Böheimkirchen
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

bmimi.gv.at

Geschäftszahl: 2026-0.009.092

Wien,  14. September 2026

Edikt

Kundmachung im Großverfahren

  1. der öffentlichen Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags und der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie
  2. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 11. November 2026

betreffend das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben „Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, km 41,207 bis km 49,911“, ÖBB-Strecke 101 01, Abzw. Knoten Hadersdorf - Knoten Wagram

Mit Schreiben vom 10.12.2025, eingelangt am 18.12.2025, beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betreffend das oben genannte Vorhaben die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baubewilligung gemäß §§ 20, 31 ff, 48 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), der Rodungsbewilligung gemäß §§ 19 ff Forstgesetz 1975 (ForstG) und der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 38 iVm § 127 Abs. 1 lit b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Mit Schreiben vom 28.06.2026 wurden die verbesserten und ergänzten Einreichunterlagen vorgelegt.

Beschreibung und Ziele des Vorhabens:

Das eingereichte Projekt sieht den Umbau der Bahnhöfe Böheimkirchen und Kirchstetten sowie der Haltestelle Ollersbach vor. 

Im Zuge des gegenständlichen Projekts sind, unter anderem, folgende Maßnahmen geplant: 

Haltestelle Ollersbach (km 41,207 - km 41,869):

Bahnhof Kirchstetten (km 43,762 - km 44,554)

Bahnhof Böheimkirchen (km 47,490 - km 49,911)

Vom Vorhaben sind die Marktgemeinden Böheimkirchen und Kirchstetten sowie die Stadtgemeinde Neulengbach betroffen.

Das geplante Vorhaben hat unter anderem die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für das Führen von längeren schnellen Nahverkehrszügen, die Attraktivierung und barrierefreie Umgestaltung von Verkehrsstationen samt dem Umfeld, die Errichtung von fernsteuerbaren Stellwerken und Migration in die BFZ Wien sowie die Auflassung aller Eisenbahnkreuzungen im Streckenabschnitt zum Ziel.

1. Ort und Zeit der Einsichtnahme: 

In den Antrag und die Einreichunterlagen kann ab Mittwoch, den 23. September 2026 bis Mittwoch, den 04. November 2026, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden: 

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei den angeführten Stellen zu erfragen. Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Der Antrag und das Edikt werden ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite der Behörde zur Verfügung gestellt: https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren.html (Reiter „Bahnhofsumbau Kirchstetten u. Böheimkirchen“) kundgemacht.

2. Stellungnahmemöglichkeit und Parteistellung:

Zum Vorhaben können bis spätestens 

Mittwoch, den 04. November 2026

beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Allfällige Stellungnahmen können auch per E-Mail (e2@bmimi.gv.at) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass der/die Absender/in die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. 

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 44b Abs 1 AVG Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

3. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung 

Zum Vorhaben wird eine mündliche Verhandlung am 

Mittwoch, den 11. November 2026, Beginn 10:00 Uhr,

im Festsaal (2. OG) der Marktgemeinde Böheimkirchen, Marktplatz 2, 3071 Böheimkirchen anberaumt. 

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht. 

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen. 

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben. 

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. 

Rechtsgrundlagen: 

§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idF BGBl. I Nr. 82/2025

Für den Bundesminister:
Mag. Dr. Erich Neumeister, LL.M.

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur