Großverfahren Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, GZ: 2026-0.009.092
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturVeröffentlicht auf EVI am 23.09.2026
Großverfahren: Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, GZ: 2026-0.009.092
- Geschäftszahl
- 2026-0.009.092
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idF BGBl. I Nr. 82/2025
- Vorhaben
- Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, km 41,207 bis km 49,911, ÖBB-Strecke 101 01, Abzw. Knoten Hadersdorf - Knoten Wagram
- Einsicht in Unterlagen
- 23.09.2026 - 04.11.2026
- Ort
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
Radetzkystraße 2
1030 Wien - Standortgemeinden
- Marktgemeinde Böheimkirchen, Marktplatz 2, 3071 Böheimkirchen
- Marktgemeinde Kirchstetten, Wienerstraße 32, 3062 Kirchstetten
- Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach
- Schriftliche Stellungnahmen bis
- Mittwoch, den 04. November 2026
- Behörde
- Organisation
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2
- Übermittlung
- Post
- Radetzystraße 2, 1030 Wien
- e2@bmimi.gv.at
- Mündliche Verhandlung
- Mittwoch, den 11. November 2026 um 10:00 Uhr
- Ort der mündlichen Verhandlung
- Festsaal (2. OG) der Marktgemeinde Böheimkirchen
Marktplatz 2
3071 Böheimkirchen - Antragsteller
- ÖBB-Infrastruktur AG
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Geschäftszahl: 2026-0.009.092
Wien, 14. September 2026
Edikt
Kundmachung im Großverfahren
- der öffentlichen Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags und der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie
- der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 11. November 2026
betreffend das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben „Kirchstetten u. Böheimkirchen - Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW, km 41,207 bis km 49,911“, ÖBB-Strecke 101 01, Abzw. Knoten Hadersdorf - Knoten Wagram
Mit Schreiben vom 10.12.2025, eingelangt am 18.12.2025, beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur betreffend das oben genannte Vorhaben die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baubewilligung gemäß §§ 20, 31 ff, 48 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), der Rodungsbewilligung gemäß §§ 19 ff Forstgesetz 1975 (ForstG) und der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 38 iVm § 127 Abs. 1 lit b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Mit Schreiben vom 28.06.2026 wurden die verbesserten und ergänzten Einreichunterlagen vorgelegt.
Beschreibung und Ziele des Vorhabens:
Das eingereichte Projekt sieht den Umbau der Bahnhöfe Böheimkirchen und Kirchstetten sowie der Haltestelle Ollersbach vor.
Im Zuge des gegenständlichen Projekts sind, unter anderem, folgende Maßnahmen geplant:
Haltestelle Ollersbach (km 41,207 - km 41,869):
- Errichtung von zwei barrierefreien Randbahnsteigen mit 220m Länge mit Zugangsmöglichkeit über eine Rampe
- Auflassung der Eisenbahnkreuzungen bei km 41,459 und km 41,993 unter Schaffung von Ersatzwegeverbindungen (Errichtung einer Straßenbücke üb die Landesstraße L 2018, Errichtung eines Personendurchgangs bei km 41,453)
- Errichtung einer P&R Anlage Ollersbach
- Errichtung eines Technikgebäude 50Hz und Telematik
Bahnhof Kirchstetten (km 43,762 - km 44,554)
- Verlängerung des Gleises 3 (Güterzugüberholgleis) auf 760m
- Errichtung eines fernsteuerbaren Stellwerkes
- Auflassung der Eisenbahnkreuzung bei km 45,194 unter Herstellung einer Ersatzwegeverbindung
- Abtrag des Aufnahmegebäudes
- Umgestaltung der P&R Anlage Kirchstetten
Bahnhof Böheimkirchen (km 47,490 - km 49,911)
- Rückbau des Bahnhofes in eine Haltestelle und Errichtung einer Überleitstelle
- Errichtung von zwei barrierefreien Randbahnsteigen mit 220m Länge
- Auflassung der Eisenbahnkreuzung bei km 48,176 mit der Landesstraße L 5093 unter Herstellung einer Unterführung
- Adaptierung der bestehenden Kundensanitäranlage im Aufnahmegebäude
- Errichtung einer neuen überdachten B&R-Anlage
Vom Vorhaben sind die Marktgemeinden Böheimkirchen und Kirchstetten sowie die Stadtgemeinde Neulengbach betroffen.
Das geplante Vorhaben hat unter anderem die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für das Führen von längeren schnellen Nahverkehrszügen, die Attraktivierung und barrierefreie Umgestaltung von Verkehrsstationen samt dem Umfeld, die Errichtung von fernsteuerbaren Stellwerken und Migration in die BFZ Wien sowie die Auflassung aller Eisenbahnkreuzungen im Streckenabschnitt zum Ziel.
1. Ort und Zeit der Einsichtnahme:
In den Antrag und die Einreichunterlagen kann ab Mittwoch, den 23. September 2026 bis Mittwoch, den 04. November 2026, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, während der Amtsstunden jeweils nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter +43 1 71162 DW 652807 oder DW 652219;
- Marktgemeinde Böheimkirchen, Marktplatz 2, 3071 Böheimkirchen
- Marktgemeinde Kirchstetten, Wienerstraße 32, 3062 Kirchstetten
- Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei den angeführten Stellen zu erfragen. Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
Der Antrag und das Edikt werden ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite der Behörde zur Verfügung gestellt: https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren.html (Reiter „Bahnhofsumbau Kirchstetten u. Böheimkirchen“) kundgemacht.
2. Stellungnahmemöglichkeit und Parteistellung:
Zum Vorhaben können bis spätestens
Mittwoch, den 04. November 2026
beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2, Radetzystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Allfällige Stellungnahmen können auch per E-Mail (e2@bmimi.gv.at) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass der/die Absender/in die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmimi.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht.
Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 44b Abs 1 AVG Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
3. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zum Vorhaben wird eine mündliche Verhandlung am
Mittwoch, den 11. November 2026, Beginn 10:00 Uhr,
im Festsaal (2. OG) der Marktgemeinde Böheimkirchen, Marktplatz 2, 3071 Böheimkirchen anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idF BGBl. I Nr. 82/2025
Für den Bundesminister:
Mag. Dr. Erich Neumeister, LL.M.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur