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Prospekte u. Anlegerinformation DWS Fintech

DWS Investment GmbH

Organisationsprofil ansehen: DWS Investment GmbH

Veröffentlicht auf EVI am 15.09.2026

Eckdaten

Betroffenes Wertpapier
DE0009769919 DWS Fintech
Wirkung ab
Dienstag, den 20. Oktober 2026
Hinterlegungsort der Unterlagen

Originalveröffentlichung

DWS Investment GmbH

60612 Frankfurt am Main

An die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens

DWS Fintech (ISIN: DE0009769919)

Wir beabsichtigen, die folgenden Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen mit der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) für das oben genannte OGAW-Sondervermögen vorzunehmen.

1. Änderung des Names des OGAW-Sondervermögens

Zur Berücksichtigung der geänderten Anlagestrategie und des neuen Anlageschwerpunkts wird das OGAW-Sondervermögen umbenannt. Der neue Name lautet künftig: DWS Cryptoconomy.

2. Wesentliche Änderung der Anlagegrundsätze 

Die bisherigen Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen unter § 30 Absatz 1 der Besonderen Anlagebedingungen werden dahingehend geändert, dass künftig mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Aktien von Emittenten des Krypto-Ökosystems („Cryptoconomy“) investiert werden müssen. Das Krypto-Ökosystem umfasst Unternehmen weltweit, deren Geschäftstätigkeit insbesondere auf die Entwicklung, die Nutzung oder das Angebot von Systemen und Infrastruktur für Kryptowerte, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten und/oder Technologien im Zusammenhang mit Blockchain oder vergleichbaren dezentralen Netzwerken ausgerichtet ist.

Die Änderung dient dazu, den Anlageschwerpunkt auf Unternehmen auszurichten, die im Bereich der Kryptowerte, der Blockchain-Technologien oder vergleichbarer dezentraler Netzwerken tätig sind.

Die bisherige Anlagegrenze in Höhe von mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens für Aktien von Emittenten, deren Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend aus dem Finanztechnologiebereich („Fintech“) stammen, wird gestrichen.

§ 30 Absatz 1 lautet künftig wie folgt: 

„§ 30 Anlagegrenzen

1. Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens müssen in Aktien von Emittenten des Krypto-Ökosystems („Cryptoconomy“) angelegt werden.   Das Krypto-Ökosystem umfasst Unternehmen weltweit, deren Geschäftstätigkeiten insbesondere in folgenden Kryptobereichen hinsichtlich der Entwicklung, Nutzung und Angebot von (i) Systemen und Infrastruktur für Kryptowerte, (ii) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten und/oder (iii) Technologien im Zusammenhang mit Blockchain oder vergleichbaren dezentralen Netzwerken, liegen. 

Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Absatz 1 bis 3 KAGB anzurechnen. (…)“.

3. Einsatz von Derivaten im Rahmen der Anlagestrategie 

Im Zusammenhang mit der Änderung der Anlagestrategie ist die Gesellschaft künftig berechtigt, Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung oder der Erzielung von Zusatzerträgen einzusetzen. Aufgrund dessen wird in § 30 der Besonderen Anlagebedingungen ein neuer Absatz 2 eingefügt, der wie folgt lautet: 

„§ 30 Anlagegrenzen

(…)

2. Die Gesellschaft darf für das OGAW-Sondervermögen Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente im Sinne des § 197 KAGB erwerben, die zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung oder der Erzielung von Zusatzerträgen (das heißt auch zu Investitionszwecken) im Rahmen der Anlagestrategie eingesetzt werden können. Die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich das Marktrisikopotenzial des OGAW-Sondervermögens durch den Einsatz dieser Instrumente höchstens verdoppelt. (…)“

4. Streichung der Anlagegrenze für nachhaltige Investitionen 

Die bisherige Anlagegrenze in § 30 Absatz 6 der Besonderen Anlagebedingungen, wonach mindestens 1% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in nachhaltigen Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt werden müssen, wird gestrichen.

Die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen treten am 20. Oktober 2026 in Kraft.

Sofern die Anteilinhaber mit den Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile an dem jeweiligen OGAW-Sondervermögen kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.

Die jeweils gültigen Vertragsbedingungen, der Verkaufsprospekt sowie das Basisinformationsblatt sind bei der DWS Investment GmbH kostenlos erhältlich sowie online unter www.dws.de abrufbar.

Frankfurt am Main, im September 2026

Die Geschäftsführung

Verantwortlich für den Inhalt

DWS Investment GmbH

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