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Venionaire Capital AG (385799b) | Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 15.09.2026

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Veröffentlichungen durch AG: Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital

Veröffentlicht auf EVI am 15.09.2026

Venionaire Capital AG

A-1010 Wien, Babenbergerstraße 9/12
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 385799 b

Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital

Gemäß Punkt 7 der aktuellen Satzung vom 11. Dezember 2025, welche Ermächtigung durch die Aktionäre am 29. Juni 2023 erteilt und am 20. Oktober 2023 im österreichischen Firmenbuch eingetragen wurde, ist der Vorstand der Venionaire Capital AG („Gesellschaft“) ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Ermächtigung in das Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 35.000 durch Ausgabe von bis zu 35.000 Stück neuer, auf den Namen lautender nennbetragsloser Stückaktien der Gesellschaft (Stamm- oder Vorzugsaktien), unter Festlegung des Ausgabekurses sowie der Ausgabebedingungen, zu erhöhen. Mit Vorstandsbeschluss vom 21. März 2024 hat der Vorstand der Gesellschaft erstmals von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.900 zu erhöhen. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital erfolgte im Österreichischen Firmenbuch am 25. Juni 2024 und das Grundkapital der Gesellschaft wurde dadurch durch Ausgabe von 1.900 Stück neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien von EUR 70.000 auf EUR 71.900 erhöht. Mit Vorstandsbeschluss vom 3. Dezember 2024 hat der Vorstand der Gesellschaft ein weiteres Mal von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.829 zu erhöhen. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital erfolgte im Österreichischen Firmenbuch am 31. Dezember 2024 und das Grundkapital der Gesellschaft wurde dadurch durch Ausgabe von 1.829 Stück neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien von EUR 71.900 auf EUR 73.729 erhöht. Mit Vorstandsbeschluss vom 27. August 2025 hat der Vorstand der Gesellschaft ein weiteres Mal von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.660 zu erhöhen. Die Eintragung dieser Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital erfolgte im Österreichischen Firmenbuch am 19. Dezember 2025 und das Grundkapital der Gesellschaft wurde dadurch durch Ausgabe von 1.660 Stück neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien von EUR 73.729 auf EUR 75.389 erhöht.

Der Vorstand ist sohin noch ermächtigt, EUR 29.611 an genehmigten Kapital auszunutzen.

In Ausnützung dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 11. September 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 75.389 um bis zu EUR 2.782 durch Ausgabe von bis zu 2.782 Stück neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 1 (davon EUR 1 Nominale) je Vorzugsaktie (Bareinlage) zu erhöhen. Neben der Einzahlung des Ausgabebetrags bestehen keine Nebenverpflichtungen iSd § 152 Abs 1 Z 2 AktG. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2026 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag für Aktionäre beträgt EUR 1 (davon EUR 1 Nominale).

Sollte das Bezugsrecht der Aktionäre nicht zur Gänze ausgeübt werden, ist der Vorstand frei, Vorzugsaktien bis zum genannten Höchstbetrag der Kapitalerhöhung zu den genannten Ausgabebedingungen auch an Dritte auszugeben. Für diesen Fall ist der Ausgabepreis im besten Interesse der Gesellschaft zu verhandeln und festzulegen und hat jedenfalls zumindest jenem Ausgabebetrag zu entsprechen, der für Aktionäre gilt.

Der Gesamtausgabebetrag, somit die Summe der der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung zukommenden Mittel, beträgt bis zu EUR 2.782 (=Erhöhungsbetrag der Kapitalerhöhung iHv bis zu EUR 2.782).

Das Bezugsverhältnis beträgt 27:1 (rechnerischer Wert 27,03083542). 27 alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie.

Wir laden unsere bestehenden Aktionäre ein, ihr Bezugsrecht auf neue stimmrechtlose Vorzugsaktien innerhalb der Bezugsfrist bis 30. September 2026 bei sonstigem Ausschluss – auch teilweise – durch Abgabe von entsprechenden Zeichnungsscheinen auszuüben.

Der Ausgabepreis ist spätestens bis 31. Oktober 2026 (Valutatag) auf das bei der UniCredit Bank Austria AG geführte Konto: IBAN: AT26 1200 0100 4515 8879, BIC: BKAUATWWXXX, Verwendungszweck lautend auf „Grundkapital“ (wie in den ausgegebenen Zeichnungsscheinen vermerkt) zur freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 31. Dezember 2026 im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen ist.

Diese Bezugsaufforderung ist kein öffentliches Angebot für neue Aktien der Gesellschaft. Sie richtet sich ausschließlich an Inhaber bereits ausgegebener Aktien als Bezugsberechtigte. Es liegt kein öffentliches Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 KMG und kein prospektpflichtiges Angebot im Sinne des § 2 Abs. 1 KMG vor.

Wien, am 11. September 2026

Der Vorstand der Venionaire Capital AG

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