Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 403/2026
Kollektivvertrag: KV 403/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Juli 2026
- Ende der Geltung
- Donnerstag, den 31. Dezember 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 403/2026
- Katasterzahl
- XVII/85/6
Veröffentlicht auf EVI am 31.08.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.714.663
KV 403/2026. Am 30. Juni 2026 haben der Fachverband Spedition und Logistik in der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 16. April 2026, KV 254/2026) für Angestellte in Speditions- und Logistik abgeschlossen, der am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist und bis einschließlich 31. Dezember 2026 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; b) für sämtliche Betriebe, die dem o. a. Fachverband angehören, mit Ausnahme jener Betriebe, die ausschließlich das Gewerbe der Vermittlung von Seefrachtgeschäften (Seefrachtagenturen) ausüben; c) für alle Angestellten und kaufmännischen Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses Zusatzkollektivvertrages sind alle Dienstnehmer/innen, auf welche das Angestelltengesetz Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung einer Steuerfreien Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2026 (Kalendermonate Juli bis Dezember) und wurde unter Registerzahl KV 403/2026, Katasterzahl XVII/85/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 25. August 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz