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TOG Holding AG (351048y) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 24. September 2026, 10:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 24. September 2026 um 10:00 Uhr
Ort
Virtuelle Versammlung
https://teams.microsoft.com/meet/377578628022250?p=keZhctggAHysbrfNOn

Veröffentlicht auf EVI am 25.08.2026

Einladung

zu der am 24.09.2026 um 10:00 Uhr MESZ
als virtuelle Versammlung iSd VirtGesG stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der 
TOG Holding AG
(FN 351048y)

Als Vorstand der TOG Holding AG laden wir Sie hiermit als unseren Aktionär zu der ordentlichen Hauptversammlung der TOG Holding AG, FN 351048y, am 24.09.2026, um 10:00 Uhr MESZ ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Versammlung iSd VirtGesG, und Punkt 15.7 der Satzung abgehalten. Sie als Aktionär können mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit via Videokonferenz (via MS-Teams) unter Verwendung des folgenden Einladungslinks an der Hauptversammlung teilnehmen:

https://teams.microsoft.com/meet/377578628022250?p=keZhctggAHysbrfNOn

Für die Teilnahme sind (i) ein handelsüblicher Computer oder ein Smartphone mit einer für Videoübertragung ausreichenden Internet- bzw. Datenverbindung, (ii) ein Internetbrowser oder (im Fall eines Computers) die Anwendung "Microsoft Teams" bzw. (im Falle eines Smartphones) die App "Microsoft Teams" sowie eine (iii) Audioausgabemöglichkeit (Lautsprecher oder Kopfhörer) und (v) eine Kamera erforderlich (eine solche ist bei Smartphones üblicherweise eingebaut).

Um Fragen oder Anträge stellen zu können und um an Abstimmungen teilzunehmen, ist weiters (iv) ein Mikrofon (ein solches ist bei Smartphones üblicherweise eingebaut) erforderlich. 

Tagesordnung

Die Tagesordnung lautet:

  1. "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025"
  2. "Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025"
  3. "Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025"
  4. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
  5. "Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026"

Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG liegen ab dem heutigen Tag (werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: TOG Holding AG, Schottenring 19, 1010 Wien, z. Hd. des Vorstandes) per Post zugesandt. 

Berechtigung zur Teilnahme und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn des Tages der Hauptversammlung (§ 112 Abs 1 AktG).

Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sind an die Gesellschaft per Post (TOG Holding AG, Schottenring 19, 1010 Wien, z. Hd. des Vorstandes), zu senden.

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht müssen bis zum Beginn der Hauptversammlung zugegangen sein.

Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)

Es wird gemäß § 106 Z 2 AktG darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet iSd § 102 Abs 4 AktG nicht erfolgt.

Wien, am 24.08.2026

Der Vorstand der TOG Holding AG

Verantwortlich für den Inhalt:
TOG Holding AG (351048y)